Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau in Kraft getreten
Pressemitteilung 30.04.2020
Finanzhilfen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich geplant
Am 21. April 2020 ist die Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 nach Unterzeichnung durch alle 16 Bundesländer in Kraft getreten. Die Verwaltungsvereinbarung bildet die Grundlage für die Gewährung von Bundesfinanzhilfen an die Länder für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Im Bundeshaushalt 2020 ist dafür eine Milliarde Euro eingestellt. Für die Jahre 2021 bis 2024 ist ebenfalls jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr geplant.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Die Versorgung mit sicherem, bezahlbarem und qualitativ gutem Wohnraum ist für die Menschen in unserem Land wichtig und für die soziale Stabilität von entscheidender Bedeutung. Krisenzeiten, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, machen dies noch einmal ganz besonders deutlich."
Die Bundesregierung hat seit 2018 eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, um den Wohnungsbau zu intensivieren und die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern. Beim Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt haben Bund, Länder und Kommunen eine gemeinsame Wohnraumoffensive auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus ab dem Jahr 2020.
Ende des Jahres 2019 sind die den Ländern für die Jahre 2007 bis 2019 zustehenden Kompensationsmittel ausgelaufen. Der Bedarf an Sozialwohnungen ist jedoch weiterhin hoch. Mit der Grundgesetzänderung im April 2019 kann der Bund wieder dauerhaft Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen.