Nach Quarantäne: Von den griechischen Inseln ausgeflogene Kinder aus Flüchtlingslagern werden auf Bundesländer verteilt
Pressemitteilung 29.04.2020
Verteilung erfolgt auf der Grundlage familiärer Bindungen, des Kindeswohls, sowie der im Vorfeld kommunizierten Aufnahmebereitschaft der Bundesländer
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat in Abstimmung mit den Bundesländern über die Verteilung der ersten 47 von den griechischen Inseln aufgenommenen Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingslagern auf die Bundesländer entschieden.
18 unbegleitete Minderjährige werden aufgrund bestehender familiärer Bindungen verteilt (Baden-Württemberg: 4, Bayern: 2, Hessen: 6, Nordrhein-Westfalen: 2, Schleswig-Holstein: 2, Sachsen-Anhalt: 2). Von den unbegleiteten Kindern und Jugendlichen ohne familiäre Verbindungen bleiben 13 in Niedersachen, 8 werden in Berlin und 8 in Hamburg untergebracht.
Die katholische und die evangelische Kirche haben zudem ihre Bereitschaft signalisiert, bei der Aufnahme und Begleitung im Alltag in besonderem Maße zu unterstützen.
Die Quarantäne läuft am 1. Mai 2020 aus, sodass anschließend die Verteilung in die Bundesländer erfolgen kann.
Die unbegleiteten Minderjährigen waren am 18. April 2020 auf dem Flughafen Hannover eingetroffen und zunächst für eine zweiwöchige Quarantäne in Niedersachen untergebracht worden. Grundlage der Entscheidung sind bestehende familiäre Bindungen, das Kindeswohl, sowie die im Vorfeld kommunizierte Aufnahmebereitschaft der Bundesländer.