Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Personalratsarbeit während der COVID-19-Pandemie
Pressemitteilung 08.04.2020
Bundesregierung bekennt sich zu der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen
Das Bundeskabinett hat heute eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die die kontinuierliche Mitbestimmung im öffentlichen Dienst durch Personalvertretungen auch während der COVID-19 Pandemie sicherstellen sollen. Dringlichkeit besteht insbesondere in Bezug auf die derzeit stattfindenden Personalratswahlen in den Bundesbehörden, die in vielen Dienststellen aufgrund der derzeitigen Lage nicht durchgeführt werden können.
Im einem ersten Schritt hat die Bundesregierung daher heute eine Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz beschlossen, die die rechtssichere Umstellung von Präsenz- auf Briefwahl erlaubt. Hinzu kommen organisatorische Erleichterungen wie die Stabilität von Wahllisten, auch wenn der Wahltermin verschoben werden muss.
Das Bundeskabinett hat zudem Formulierungshilfen für eine bis 31. März 2021 befristete Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass bestehende Personalvertretungen bis zum Abschluss der Wahlen geschäftsführend im Amt bleiben können. Um die Arbeits- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen zu gewährleisten, sollen Sitzungen auch mittels Telefon- und Videokonferenzen durchgeführt werden können. Die mit hohen Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen müssen nicht mehr stattfinden.
Die Beteiligung der Beschäftigten in innerdienstlichen Angelegenheiten ist Ausdruck des Sozialstaatsprinzips und Teil der Entscheidungskultur des öffentlichen Dienstes. Die Bundesregierung bekennt sich zu der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen - auch und insbesondere in Krisenzeiten, die den Beschäftigten des Bundes einen hohen Einsatz abverlangen.
Sämtliche Regelungen sind befristet bis zum 31. März 2021 und treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft, um Rechtssicherheit für den gesamten Wahlzeitraum zu schaffen.