Grenzübertritt nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen

Typ: Pressemitteilung , Datum: 19.03.2020

Regelungen an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz werden konkretisiert

Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Die Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen ist für Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter www.bmi.bund.de einsehbar.

Das Bundesinnenministerium bittet alle Reisenden mit dringendem Reisegrund, sich zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten über die Möglichkeiten des Grenzübertritts zu informieren. Ergänzende Hinweise dazu sind ebenfalls auf der Internetseite des BMI abrufbar.

In wichtigen Ausnahmefällen, z.B. bei erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, kann die Bundespolizei den Grenzübertritt ausnahmsweise auch an anderen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin