Asyldaten: BMI legt Evaluierungsbericht zum Datenaustauschverbesserungsgesetz vor

Typ: Pressemitteilung , Datum: 05.02.2020

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat dem Bundeskabinett heute seinen Evaluierungsbericht zum Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) vorgelegt. Das Gesetz von 2016 hat eine digitale Grundlage für die Ordnung und Steuerung der Migration geschaffen, die mit dem zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz im letzten Jahr weiter gestärkt wurde.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer zieht eine positive Bilanz. "Asylverfahren werden damit sicherer und schneller, weil die zuständigen Behörden besser vernetzt werden. Wir brauchen Klarheit über die Identität der Antragsteller, um Gefahren und Identitätsbetrug zügig zu erkennen."

Das im Februar 2016 verabschiedete Gesetz löste einen Modernisierungsschub hinsichtlich Digitalisierung und Automatisierung von IT-Verfahren rund um das Ausländerzentralregister aus. Mit ihm wurde das Instrumentarium geschaffen, um eine frühzeitige, flächendeckende und unverzügliche Erfassung von Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten Ausländern im Ausländerzentralregister zu gewährleisten. Mit dem im August 2019 als Teil des Gesetzespakets zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration verabschiedeten Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz wurden die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR) weiter verbessert, um insbesondere die Aufgaben, die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden für die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisieren und steuern zu können.

Der Evaluierungsbericht enthält zudem Empfehlungen, die insbesondere bei der Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus des Ausländerzentralregisters zu einem Zentralen Ausländerdateisystem aufgegriffen werden. Punktueller Verbesserungsbedarf besteht bei Verfahren hinsichtlich der Datenqualität, des Kontrollverfahrens zur Verwendung der Daten im automatisierten Abruf (sog. Stichprobenverfahren) und der Prozessgestaltung. Das Zentrale Ausländerdateisystem soll sich durch hohe Datenqualität, hohe Datenverfügbarkeit und großen Nutzen für eine Vielzahl von Behörden auszeichnen.

Das Ausländerzentralregister enthält rund 26 Millionen personenbezogenen Datensätze auf das heutzutage potentiell mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen mit mehr als 150.000 Einzelnutzern als Informationsquelle zugreifen können.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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