Bundestag beschließt Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Pressemitteilung 30.01.2020
Sitz der neuen Stiftung wird Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern
Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zugestimmt. Die Stiftung geht auf eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zurück und setzt eine zentrale Empfehlung der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" um. Die Auswahl von Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern als Stiftungssitz ist ein weiterer Schritt hin zu einer verstärkten Dezentralisierung von Bundeseinrichtungen.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Ehrenamt ist unersetzlich und Markenzeichen unseres Landes! Ohne das ehrenamtliche Engagement von Millionen Menschen in Deutschland wären die vielfältigen Angebote in Sport- oder Kulturvereinen und die täglichen Einsätze der Rettungsorganisationen nicht denkbar. Diesen Einsatz wollen wir mit der Stiftung unterstützen. Ich freue mich besonders, dass Neustrelitz als Sitz der Stiftung vorgesehen ist. Gerade in strukturschwächeren Regionen und im ländlichen Raum sind die ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten auf unsere Unterstützung angewiesen."
Die Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote wie Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte bereitstellen. Sie soll Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer Organisationsstrukturen und Professionalisierung begleiten. Die Stiftung wird ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement unter Berücksichtigung bestehender Bundesprogramme, wie "Zusammenhalt durch Teilhabe", "Demokratie leben!" und "Bundesprogramm Ländliche Entwicklung" fördern. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben soll die Stiftung perspektivisch mit 75 Beschäftigten und 30 Millionen Euro jährlich ausgestattet werden.
Ziel der Stiftung ist es, dazu beizutragen, ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement in Deutschland zukunftssicher zu machen. Daher wird sie Innovationen - insbesondere in der Digitalisierung - fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Begleitend zu ihren Aufgaben unterstützt die Stiftung auch Forschungsvorhaben, und stellt damit sicher, dass sich die Tätigkeit der Stiftung eng an den Bedarfen der Ehrenamtlichen orientiert und flexibel auf Veränderungen reagieren kann.
In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen für das Gemeinwohl in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, z.B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Rettungsorganisationen, Umweltorganisationen, den Freiwilligendiensten und in der Wohlfahrtspflege. Dieses Engagement ist jedoch nicht in allen Regionen gleich stark ausgeprägt. So sind nur 9 Prozent aller Bürgerstiftungen und nur 15 Prozent aller Freiwilligenagenturen Deutschlands in den ostdeutschen Ländern angesiedelt.
Das Gesetz bedarf zum Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.