111.094 grenzüberschreitende Asylerstanträge im Jahr 2019
Pressemitteilung 08.01.2020
14,3 Prozent weniger als im Jahr 2018
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 111.094 förmliche grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt, 18.534 weniger (-14,3 Prozent) als im Vorjahr (Jahr 2018: 129.628 förmliche grenzüberschreitende Asylerstanträge). Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Irak und Türkei.
Im Monat Dezember 2019 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 6.771 förmliche grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer:
"Die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland ist das dritte Jahr in Folge zurückgegangen. Das zeigt, dass die zahlreichen Maßnahmen der letzten Jahre gegen ungesteuerte Zuwanderung wirken. Gleichwohl bleibt der Migrationsdruck an den Außengrenzen und nach Deutschland weiterhin hoch. Deshalb führe ich meine Politik von Humanität und Ordnung der Migration konsequent fort."
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Jahr 2019 und aktueller Monat: grenzüberschreitende Asylanträge
Bei den grenzüberschreitenden Asylerstanträgen handelt es sich um Asylerstanträge, bei denen eine Einreise nach Deutschland vorausging. Unberücksichtigt bleiben dabei die Folgeanträge sowie die Erstanträge für nach Einreise der Eltern in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr, da diese als Indikator für die grenzüberschreitende Zuwanderung nach Deutschland nicht relevant sind.
Im Jahr 2019 wurden 111.094 grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt, 18.534 (‑14,3 Prozent) weniger als im Vorjahr (129.628 grenzüberschreitende Erstanträge).
Grenzüberschreitende Asylerstanträge | Jahr 2019 | |
---|---|---|
1. | Syrien | 26.453 |
2. | Irak | 10.894 |
3. | Türkei | 10.275 |
4. | Iran | 7.778 |
5. | Afghanistan | 7.124 |
6. | Nigeria | 6.201 |
7. | Georgien | 3.138 |
8. | Ungeklärt | 2.630 |
9. | Russische Föderation | 2.535 |
10. | Somalia | 2.247 |
Im Dezember 2019 wurden beim BAMF 6.771 grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt. Damit ist die Zahl dieser Anträge gegenüber dem Vormonat um 1.411 (‑17,2 Prozent) gesunken.
Haupt-Staatsangehörigkeiten im Dezember 2019 waren:
TOP-10-Staatsangehörigkeiten | Nov. 2019 | Dez. 2019 | |
---|---|---|---|
Grenzüberschreitende Asylerstanträge | 8.182 | 6.771 | |
1. | Syrien | 1.810 | 1.768 |
2. | Irak | 808 | 679 |
3. | Afghanistan | 601 | 550 |
4. | Türkei | 743 | 497 |
5. | Iran | 625 | 309 |
6. | Georgien | 262 | 261 |
7. | Moldau | 249 | 212 |
8. | Ungeklärt | 156 | 210 |
9. | Russische Föderation | 185 | 177 |
10. | Nigeria | 217 | 134 |
Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.
II. Gesamtzahl Asylanträge Jahr 2019 und Dezember 2019
Im Jahr 2019 wurden 111.094 grenzüberschreitende Asylerstanträge, 31.415 Asylerstanträge für in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr sowie 23.429 Asylfolgeanträge gestellt.
Im Dezember 2019 wurden neben den 6.771 grenzüberschreitenden Asylerstanträgen auch 1.588 Asylerstanträge für in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr sowie 1.492 Asylfolgeanträge gestellt.
III. Asylentscheidungen im Jahr 2019 und Dezember 2019
Im Jahr 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 183.954 Personen entschieden, 32.919 weniger (-15,2 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
45.053 Personen (24,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.192 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 42.861 Personen (23,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
19.419 Personen (10,6 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 5.857 Personen (3,2 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 54.034 Personen (29,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 59.591 Personen (32,3 Prozent).
Im Monat Dezember 2019 hat das BAMF über die Anträge von 11.892 Personen (Vormonat: 14.136) entschieden.
3.259 Personen (27,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 191 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.068 Personen (25,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
1.214 Personen (10,2 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 324 Personen (2,7 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 3.245 Personen (27,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 3.850 Personen (32,4 Prozent).
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Dezember 2019 bei 57.012 (zum 30. November 2019: 56.958; zum 31. Dezember 2018: 58.325).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.