10.263 Asylerstanträge im November 2019

Typ: Pressemitteilung , Datum: 10.12.2019

15,3 Prozent weniger als im Vorjahresmonat November 2018

Im Monat November 2019 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 10.263 förmlichen Asylerstanträge gestellt, 15,3 Prozent weniger als im Vorjahresmonat November 2018. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Irak und Türkei.

103.999 grenzüberschreitende Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2019

Im bisherigen Jahr (Januar-November) wurden 133.324 förmliche Asylerstanträge gestellt, 18.620 weniger (-12,3 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Davon waren 29.325 Erstanträge (22,0 Prozent) für nach Einreise der Eltern in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr, welche für die grenzüberschreitende Zuwanderung nach Deutschland nicht relevant sind.

Die Anzahl der für die grenzüberschreitende Zuwanderung im Wesentlichen relevanten Erstanträge beträgt damit im bisherigen Jahr (Januar-November) 103.999.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat und bisheriges Jahr 2019: Asylerstanträge

Im November 2019 wurden beim BAMF 10.263 Asylerstanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylerstanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.855 (‑15,3 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylerstanträge um 837 (-7,5 Prozent) gesunken.

Haupt-Staatsangehörigkeiten im November 2019 waren:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

September 2019Oktober 2019November 2019

Asylanträge insgesamt

10.83011.10010.263

1.

Syrien

2.6892.6962.679

2.

Irak

1.0421.064957

3.

Türkei

1.0871.077778

4.

Afghanistan

919842768

5.

Iran

765684664

6.

Nigeria

382409420

7.

Georgien220242279

8.

Eritrea251272259

9.

Moldau

142181255

10.

Somalia293264246

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Zeitraum Januar bis November 2019 wurden 133.324 Asylerstanträge gestellt, 18.620 (‑12,3 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (151.944 Erstanträge).

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis Novemberr 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:

Jan. - Nov.
2019

zum Vergleich:
Jan. - Nov. 2018

1.

Syrien36.36541.345

2.

Irak12.83515.304

3.

Türkei10.2409.624

4.

Afghanistan8.8479.357

5.

Nigeria8.7869.627

6.

Iran8.06310.110

7.

Ungeklärt3.4163.938

8.

Somalia3.3304.865

9.

Eritrea3.2635.336

10.

Georgien3.0593.496

II. Asylfolgeanträge November und bisheriges Jahr 2019

Im November 2019 wurden beim BAMF 1.833 Asylfolgeanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Folgeanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 179 (-8,9 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylfolgeanträge um 5 (-0,3 Prozent) gesunken. Insgesamt wurden im November 2019 12.096 Asylerst- und Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum Januar bis November 2019 wurden insgesamt 21.732 förmliche Asylfolgeanträge gestellt, 364 (‑1,6 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (22.096 Folgeanträge). Insgesamt wurden von Januar bis November 2019 155.056 Asylerst- und Folgeanträge gestellt.

III. Asylentscheidungen im November und bisherigen Jahr 2019

Im Monat November 2019 hat das BAMF über die Anträge von 14.136 Personen (Vormonat: 12.963) entschieden.

3.651 Personen (25,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 159 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.492 Personen (24,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

1.574 Personen (11,1 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 463 Personen (3,3 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 3.818 Personen (27,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 4.630 Personen (32,8 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende November 2019 bei 56.958 (zum 31. Oktober 2019: 56.628; zum 30. November 2018: 58.538).

In den Monaten Januar bis November 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 172.629 Personen entschieden, 31.779 weniger (-15,5 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

41.795 Personen (24,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.001 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 39.794 Personen (23,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

18.202 Personen (10,5 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 5.534 Personen (3,2 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 50.786 Personen (29,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 56.312 Personen (32,6 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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