Kabinett beschließt Wohngelderhöhung
Pressemitteilung 13.11.2019
Empfänger werden ab 1. Januar 2021 bei den Heizkosten entlastet
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngelderhöhung beschlossen. Damit sollen die Empfänger bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung entlastet werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Wohngeldvolumens um zehn Prozent ab 1. Januar 2021 vor. Damit wird ein Punkt aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umgesetzt.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass die Wohnung im Winter kalt bleibt. Deswegen haben wir für Menschen aus einkommensschwachen Haushalten eine Wohngelderhöhung im Klimaschutzprogramm 2030 vereinbart. Nur ein fairer Klimaschutz ist ein guter Klimaschutz."
Die Entlastung soll in Form einer CO2-Komponente erfolgen und nach der Haushaltsgröße gestaffelt werden. Die CO2-Komponente wird dabei als Zuschlag zur Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen und führt so zu einem höheren Wohngeld. Dies führt im Jahr 2021 für einen 2-Personen-Haushalt zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 12 Euro pro Monat.
Von der Entlastung bei der CO2-Bepreisung werden im Jahr 2021 rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten sind darunter rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhalten.
Der Gesetzentwurf soll nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, da die zusätzlichen Wohngeldausgaben ab 2021 in Höhe von jährlich 120 Millionen Euro von Bund und Ländern je zur Hälfte finanziert werden. Insgesamt werden sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern nach der Wohngelderhöhung im Jahr 2021 auf rund 1,31 Milliarden Euro belaufen. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.