Die Reform des Baugesetzbuches soll auch eine Änderung für mehr Tierwohl enthalten
Pressemitteilung 11.11.2019
Vereinfachungen bei der Erweiterung von Ställen geplant
Die geplante Reform des Baugesetzbuches soll auch Änderungen für mehr Tierwohl enthalten. Darauf einigten sich der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass für eine Erweiterung von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplans nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Um höhere Tierwohlstandards, die von Verbrauchern gefordert werden, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um- oder neu bauen. Dem steht aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, darf nicht ausgebremst werden, so die beiden Bundesminister. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gibt und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliert.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorlegen, der eine Reihe von Änderungen vorsieht - unter anderem, dass bauliche Änderungen erleichtert werden, wenn sie dem Tierwohl dienen und nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen. Wir wollen verhindern, dass Verbesserungen von Anlagen, die dem Tierwohl dienen, unterbleiben, obwohl die Betreiber sie gern vornehmen würden."
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: "Mehr Tierwohl darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Verbesserungen müssen wir erleichtern. Deshalb werden wir bestehende Vorschriften im Baugesetzbuch ändern. Wir müssen die Zielkonflikte zwischen Bau-, Umweltgesetzen und mehr Tierwohl lösen und den Bauernfamilien Planungssicherheit geben. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen für die Landwirte zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Wir wissen, dass sie dazu bereit sind. Wer investiert und Geld in die Hand nimmt, den wollen wir zudem unterstützen. Dazu gehört auch, dass wir die Umbauten finanziell fördern – die Kosten für mehr Tierwohl kann nicht allein eine Bauernfamilie stemmen. Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssen uns als Gesamtgesellschaft etwas wert sein. Da dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen."
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches soll noch in 2019 vorgelegt werden. Dieser sieht aufbauend auf den Empfehlungen der Baulandkommission vom Juli 2019 eine Reihe von Änderungen vor: Der Bau von mehr bezahlbarem Wohnraum soll erleichtert werden; Die Instrumente der Kommunen zur Baulandmobilisierung sollen gestärkt und verbessert werden; außerdem sollen Flexibilisierungen und Erleichterungen für die Regelungen im Bereich der Innenentwicklung umgesetzt werden.