11.100 Asylerstanträge im Oktober 2019

Typ: Pressemitteilung , Datum: 18.11.2019

14,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Oktober 2018

Im Monat Oktober 2019 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 11.100 förmlichen Asylerstanträge gestellt, 14,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Oktober 2018. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Türkei und Irak.

95.469 grenzüberschreitende Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2019

Im bisherigen Jahr (Januar-Oktober) wurden 122.225 förmliche Asylerstanträge gestellt, 16.430 weniger (-11,8 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Davon waren 26.756 Erstanträge (21,9 Prozent) für nach Einreise der Eltern in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr, welche für die grenzüberschreitende Zuwanderung nach Deutschland nicht relevant sind.

Die Anzahl der für die grenzüberschreitende Zuwanderung relevanten Erstanträge beträgt im bisherigen Jahr (Januar-Oktober) 95.469. 

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat und bisheriges Jahr 2019: Asylerstanträge

Im Oktober 2019 wurden beim BAMF 11.100 Asylerstanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylerstanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.901 (‑14,6 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylerstanträge um 270 (+2,5 Prozent) gestiegen.

Haupt-Staatsangehörigkeiten im Oktober 2019 waren:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

August 2019September 2019Oktober 2019

Asylanträge insgesamt

11.07610.83011.100

1.

Syrien

2.7992.6892.696

2.

Türkei

1.2511.0871.077

3.

Irak

1.1291.0421.064

4.

Afghanistan

866919842

5.

Iran

717765684

6.

Nigeria

442382409

7.

Ungeklärt307298354

8.

Russische Föderation271302303

9.

Eritrea

283251272

10.

Somalia307293264

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 wurden 122.225 Asylerstanträge gestellt, 16.430 (‑11,8 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (138.655 Erstanträge).

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis Oktober 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:

Jan. - Okt.
2019

zum Vergleich:
Jan. - Okt. 2018

1.

Syrien33.23037.640

2.

Irak11.79813.909

3.

Türkei9.4378.735

4.

Nigeria8.3468.933

5.

Afghanistan8.0578.563

6.

Iran7.3778.793

7.

Ungeklärt3.1603.630

8.

Somalia3.0484.555

9.

Eritrea2.9425.024

10.

Georgien2.7793.244

II. Asylfolgeanträge Oktober und bisheriges Jahr 2019

Im Oktober 2019 wurden beim BAMF 1.838 Asylfolgeanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Folgeanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 15 (+0,8 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylfolgeanträge um 132 (+7,7 Prozent) gestiegen. Insgesamt wurden im Oktober 2019 12.938 Asylerst- und Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 wurden insgesamt 19.664 förmliche Asylfolgeanträge gestellt, 193 (‑1,0 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (19.857 Folgeanträge). Insgesamt wurden von Januar bis Oktober 2019 141.889 Asylerst- und Folgeanträge gestellt.

III. Asylentscheidungen im Oktober und bisherigen Jahr 2019

Im Monat Oktober 2019 hat das BAMF über die Anträge von 12.963 Personen (Vormonat: 13.321) entschieden.

3.042 Personen (23,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 143 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.899 Personen (22,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

1.417 Personen (10,9 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 380 Personen (2,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 3.453 Personen (26,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 4.671 Personen (36,1 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Oktober 2019 bei 56.628 (zum 30. September 2019: 54.662; zum 31. Oktober 2018: 59.640).

In den Monaten Januar bis Oktober 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 159.087 Personen entschieden, 27.799 weniger (-14,9 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

38.148 Personen (24,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.842 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 36.306 Personen (22,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

16.625 Personen (10,5 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 5.071 Personen (3,2 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 46.951 Personen (29,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 52.292 Personen (32,8 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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