Ein starkes Signal für die digitale Verwaltung
Pressemitteilung 21.10.2019
Bund und Land Berlin kooperieren bei elektronischer Rechnung
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nimmt mit der Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) konkret Gestalt an. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Finanzen haben heute mit dem Land Berlin eine Verwaltungsvereinbarung zur Mitnutzung einer elektronischen Rechnungseingangsplattform unterzeichnet, die unter anderem die automatisierte Übermittlung von E-Rechnungen ermöglicht. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten. Das Land Berlin will die E-Rechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform im Interesse seiner regionalen Unternehmen und seiner Verwaltung schnell und effizient einführen.
Klaus Vitt, Staatssekretär im BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, begrüßt die erfolgreiche Kooperation mit dem Land Berlin: "Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit unseren föderalen Partnern die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland voranbringen. Die Kooperation mit dem Land Berlin bei der Einführung der elektronischen Rechnung ist ein Meilenstein bei der gemeinsamen Umsetzung des Onlinezusatzgesetzes. Ich bin zuversichtlich, dass dem Vorreiter Berlin weitere Bundesländer folgen werden. Das ist im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, und auch der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen."
Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen des Landes Berlin, ergänzt: "Nach der elektronischen Steuererklärung ELSTER, die heute ganz selbstverständlich von der Mehrheit der Steuerpflichtigen genutzt wird, stellt die elektronische Rechnung einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung dar. Die Mitnutzung der OZG-Rechnungseingangsplattform ermöglicht es dem Land Berlin, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Rechnungssender wiederum können elektronische Rechnungen über eine Plattform an die Verwaltung übermitteln. Für beide Seiten bedeutet das nicht nur einen erheblichen Gewinn. Das Verfahren ebnet zudem den Weg für die weitere Digitalisierung im Land Berlin."
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Einführung der E-Rechnung in der Bundesverwaltung umsetzt, bietet der Wirtschaft mit der Plattform eine innovative und nutzerfreundliche Lösung zur Einreichung von E-Rechnungen für Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung an. Diese Lösung stellt das Bundesinnenministerium auch den Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung. Die Rechnungseingangsplattform ermöglicht die automatisierte Übermittlung elektronischer Rechnungen mittels PEPPOL, Upload und E-Mail. Daneben ist auch die einfache Erstellung von E-Rechnungen über eine komfortable Weboberfläche möglich.
Der Bund wurde bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch Staatssekretär Klaus Vitt (BMI) sowie Referatsleiter Fred Kellermann (BMF) vertreten. Für das Land Berlin unterzeichnete Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz die Erklärung.
Alle öffentlichen Auftraggeber sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, zukünftig E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Die Annahme und Weiterverarbeitung von E-Rechnungen ist seit 27. November 2018 für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes und ab dem 27. November 2019 für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung Pflicht. Die Bundesländer regeln die Umsetzung der EU-Richtlinie in eigener Gesetzgebung bis spätestens 18. April 2020.