10.830 Asylerstanträge im September 2019
Pressemitteilung 07.10.2019
Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Türkei und Irak.
Im Monat September 2019 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 10.830 förmliche Asylerstanträge gestellt, 3,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat September 2018. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Türkei und Irak.
Im bisherigen Jahr (Januar-September) wurden 110.282 förmliche Asylerstanträge gestellt, 14.123 weniger (-11,4 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Darunter befanden sich 24.096 Erstanträge (21,8 Prozent) für nach Einreise der Eltern in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat und bisheriges Jahr 2019: Asylerstanträge
Im September 2019 wurden beim BAMF 10.830 Asylerstanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylerstanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 409 (-3,6 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylerstanträge um 246 (-2,2 Prozent) gesunken.
Top-10-Staatsangehörigkeiten | Juli 2019 | August 2019 | September 2019 | |
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Asylanträge insgesamt | 12.298 | 11.076 | 10.830 | |
1. | Syrien | 3.206 | 2.799 | 2.689 |
2. | Türkei | 1.214 | 1.251 | 1.087 |
3. | Irak | 1.230 | 1.129 | 1.042 |
4. | Afghanistan | 853 | 866 | 919 |
5. | Iran | 740 | 717 | 765 |
6. | Nigeria | 614 | 442 | 382 |
7. | Russische Föderation | 231 | 271 | 302 |
8. | Ungeklärt | 353 | 307 | 298 |
9. | Somalia | 315 | 307 | 293 |
10. | Eritrea | 289 | 283 | 251 |
Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.
Im Zeitraum Januar bis September 2019 wurden 110.282 Asylerstanträge gestellt, 14.123 (‑11,4 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (124.405 Erstanträge).
Jan. - Sept. | zum Vergleich: | ||
---|---|---|---|
1. | Syrien | 30.006 | 33.778 |
2. | Irak | 10.654 | 12.544 |
3. | Türkei | 8.329 | 7.572 |
4. | Nigeria | 7.913 | 8.147 |
5. | Afghanistan | 7.174 | 7.667 |
6. | Iran | 6.681 | 7.381 |
7. | Ungeklärt | 2.832 | 3.336 |
8. | Somalia | 2.749 | 4.177 |
9. | Eritrea | 2.645 | 4.663 |
10. | Georgien | 2.536 | 2.976 |
II. Asylfolgeanträge September und bisheriges Jahr 2019
Im September 2019 wurden beim BAMF 1.706 Asylfolgeanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Folgeanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 31 (-1,8 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylfolgeanträge um 10 (+0,6 Prozent) gestiegen.
Im Zeitraum Januar bis September 2019 wurden insgesamt 17.635 förmliche Asylfolgeanträge gestellt, 127 (‑0,7 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (17.762 Folgeanträge).
III. Asylentscheidungen im September und bisherigen Jahr 2019
Im Monat September 2019 hat das BAMF über die Anträge von 13.321 Personen (Vormonat: 15.040) entschieden.
3.067 Personen (23,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 131 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.936 Personen (22,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
1.548 Personen (11,6 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 410 Personen (3,1 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 3.707 Personen (27,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 4.589 Personen (34,4 Prozent).
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende September 2019 bei 54.662 (zum 31. August 2019: 52.976; zum 30. September 2018: 59.738).
In den Monaten Januar bis September 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 146.640 Personen entschieden, 22.810 weniger (-13,5 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
35.102 Personen (23,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.699 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 33.403 Personen (22,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
15.191 Personen (10,4 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 4.691 Personen (3,2 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 43.497 Personen (29,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 48.159 Personen (32,8 Prozent).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.