Erfolgreiche Bilanz ein Jahr nach dem Wohngipfel
Pressemitteilung 18.09.2019
Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt
Ein Jahr nach der Durchführung des gemeinsamen Wohngipfel des Bundes, der Länder und der Kommunen sind die meisten der vereinbarten Maßnahmen bereits umgesetzt oder befinden sich unmittelbar in der Umsetzung.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Vor einem Jahr haben Bund, Länder und Kommunen alle Kräfte für mehr bezahlbaren Wohnungsbau in Deutschland gebündelt. Wir haben ein umfassendes Maßnahmenbündel geschnürt und konsequent an der Umsetzung gearbeitet. Heute können wir eine außergewöhnlich erfolgreiche Bilanz ziehen. Aber auch für die zweite Halbzeit dieser Legislatur gilt: Wir werden weiter daran arbeiten, dass das Wohnen in Deutschland bezahlbar bleibt und auch die restlichen Punkte umsetzen."
Insgesamt zeigen die Wohnungs- und Baumärkte eine positive Entwicklung: Auf die deutlich gestiegene Wohnungsnachfrage haben die Wohnungsanbieter - unterstützt durch bereits in der Vergangenheit eingeleitete vielfältige politische Maßnahmen - mit einer beachtlichen Steigerung der Bautätigkeit reagiert. Die Baufertigstellungen sind seit dem Tiefpunkt im Jahr 2009 sehr deutlich gestiegen. Die für den Mietwohnungsbau entscheidenden Fertigstellungen im Geschosswohnungsbau sind seit 2009 um über 160% gestiegen. Dieser positive Trend setzt sich fort: 2018 wurden knapp 10% mehr Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäuser fertigstellt als im Vorjahr. Die Gesamtzahl an fertiggestellten Wohneinheiten wirkt einer weiteren Verschärfung auf den Wohnungsmärkten in vielen Ballungsgebieten und Universitätsstädten entgegen - allerdings reicht dies für die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele für den Wohnungsbau noch nicht aus.
Die Bundesregierung arbeitet daher weiter konsequent an der Umsetzung der von Bund, Ländern und Kommunen getragenen Wohnraumoffensive.
Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zählen:
- Mit dem Baukindergeld wurden bisher Mittel in Höhe von 2,8 Milliarde Euro für die Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende gebunden. Die Nachfrage ist groß: inzwischen sind rund 135.000 Anträge bei der KfW eingegangen.
- Die Städtebauförderung wurde auf hohem Niveau verstetigt (790 Millionen Euro für 2019). Die Mittel werden verstärkt für die Revitalisierung von Ortskernen eingesetzt.
- Der soziale Wohnungsbau wurde mit der Grundgesetzänderung gestärkt. So kann der Bund den Ländern ab 2020 wieder zweckgebundene Finanzhilfen gewähren.
- Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ist Anfang August 2019 in Kraft getreten. Das ist ein dringend notwendiger Impuls für mehr bezahlbaren Wohnungsbau, aber auch für den Dachgeschossausbau und die Umwidmung von gewerblichen Nutzungen in Wohnnutzungen.
- Die Bundesregierung hat im Mai 2019 einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes zum 01. Januar 2020 beschlossen. Damit werden die Reichweite und das Leistungsniveau des Wohngeldes deutlich gestärkt. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch historisch erstmalig eine regelmäßige Anpassung des Wohngelds ab 2022.
- Die Baulandkommission hat nach intensiven Beratungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Parlamentariern, Verbänden und Wissenschaft fundierte Empfehlungen zur Baulandmobilisierung ausgesprochen, die es jetzt konsequent umzusetzen gilt. Nicht zuletzt bilden diese Empfehlungen eine gute Basis für die anstehende Novelle des Baugesetzbuches.
- Das Mietrechtsanpassungsgesetz ist seit 01. Januar 2019 in Kraft. Damit wird nicht nur die Mietpreisbremse wirksamer gestaltet, sondern auch die Modernisierungsumlage gesenkt und eine betragsmäßige Kappung vorgenommen.
- Seit dem 01. März 2019 ist eine überarbeitete VOB/A in Kraft. Mit der befristeten Anhebung der Wertgrenzen wurde ein wichtiger Baustein zur Beschleunigung des Wohnungsbaus gelegt.
- Das kürzlich vereinbarte Wohn-/Mietenpaket zeigt, dass bezahlbares Wohnen, die Schaffung zusätzlichen Wohnraums und das ökologische Wohnen auch ein Jahr nach dem Wohngipfel ein wichtiger Handlungsschwerpunkt der Koalition sind. Es knüpft unmittelbar an die gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Gemeinden an. Dazu gehören u.a. Regelungen zur Verlängerung und weiteren Verbesserung der Mietpreisbremse, zum Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete sowie zur Senkung der Nebenkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum (Maklerkosten).