Bund beendet Beteiligung an Kernkraftwerken im Ausland
Pressemitteilung 01.10.2019
Bundesregierung setzt Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um
Am 20. September 2019 wurden auf Beschluss des Anlageausschusses bei den Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes", "Versorgungsfonds des Bundes", "Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" und "Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung" diejenigen von den genannten Sondervermögen gehaltenen Einzelaktien veräußert, deren Unternehmen Kernkraftwerke im Ausland betreiben. Damit setzt die Bundesregierung die entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode um (Zeilen 621/6655 des Koalitionsvertrages).
In einem nächsten Schritt wird zeitnah ein Nachhaltigkeitskonzept umgesetzt, das zeitgemäßen Marktstandards bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien entspricht. Das Konzept wurde von den Bundesministerien BMI, BMF, BMAS und BMG abgestimmt, die für die vier Sondervermögen zuständig sind. Die Entwicklung des Konzepts haben auch die Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau begleitet. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben des Versorgungsrücklagegesetzes - insbesondere die Ziele Sicherheit, Liquidität und Rendite - für die Anlage der Mittel beachtet.
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