11.076 Asylerstanträge und 1.696 Folgeanträge im August 2019

Typ: Pressemitteilung , Datum: 05.09.2019

Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Türkei und Irak.

Im Monat August 2019 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 11.076 Asylerstanträgen und 1.696 Folgeanträgen. Insgesamt wurden 12.772 Asylanträge gestellt, 15,5 Prozent weniger als im Vorjahresmonat August 2018 und 9,5 Prozent weniger als im Vormonat Juli 2019. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Türkei und Irak.

Im bisherigen Jahr (Januar-August) wurden 114.165 förmliche Asylanträge gestellt (davon 98.428 Asylerstanträge und 15.737 Folgeanträge), 13.360 weniger (-10,5 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen

Im August 2019 wurden beim BAMF 12.772 Asylanträge (davon 11.076 Erst- und 1.696 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.350 (-15,5 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylanträge um 1.336 (-9,5 Prozent) gesunken.

Haupt-Staatsangehörigkeiten im August 2019 waren:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

Juni 2019Juli 2019August 2019

Asylanträge insgesamt

9.69114.10812.772

1.

Syrien

2.2163.3722.927

2.

Türkei

7511.2741.306

3.

Irak

8681.3771.250

4.

Afghanistan

717993999

5.

Iran

631841806

6.

Nigeria

616708544

7.

Somalia295357352

8.

Russische Föderation366344351

9.

Ungeklärt

235391342

10.

Eritrea244303297

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Monat August 2019 hat das BAMF über die Anträge von 15.040 Personen (Vormonat: 16.814) entschieden.

3.488 Personen (23,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 195 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.293 Personen (21,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

1.770 Personen (11,8 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 412 Personen (2,7 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.076 Personen (27,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 5.294 Personen (35,2 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende August 2019 bei 52.976 (zum 31. Juli 2019: 52.609; zum 31. August 2018: 59.410).

II. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im bisherigen Jahr 2019

Im Zeitraum Januar bis August 2019 wurden insgesamt 114.165 förmliche Asylanträge gestellt (davon 98.428 Erst- und 15.737 Folgeanträge), 13.360 (‑10,5 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (127.525 Anträge, davon 111.685 Erst- und 15.840 Folgeanträge). 21.332 der Erstantragsteller (21,7 Prozent) im Zeitraum Januar bis August 2019 waren in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis August 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:

Januar - August
2019

zum Vergleich:
Jan. - Aug. 18

1.

Syrien28.03331.614

2.

Irak10.52312.399

3.

Nigeria8.4258.069

4.

Türkei7.6106.796

5.

Afghanistan7.3938.427

6.

Iran6.6246.854

7.

Russische Föderation2.9363.633

8.

Ungeklärt2.8443.437

9.

Somalia2.8084.300

10.

Georgien2.6793.162

In den Monaten Januar bis August 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 133.745 Personen entschieden, 20.512 weniger (-13,3 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

32.032 Personen (24,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.568 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 30.464 Personen (22,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

13.628 Personen (10,2 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 4.280 Personen (3,2 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 39.789 Personen (29,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 44.016 Personen (32,9 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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