12.298 Asylerstanträge und 1.810 Folgeanträge im Juli 2019
Pressemitteilung 07.08.2019
Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Irak und Türkei.
Im Monat Juli 2019 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 12.298 Asylerstanträgen und 1.810 Folgeanträgen. Insgesamt wurden 14.108 Asylanträge gestellt, 7,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Juli 2018 und 45,6 Prozent mehr als im Vormonat Juni 2019. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Irak und Türkei.
Im bisherigen Jahr (Januar-Juli) wurden 100.233 förmliche Asylanträge gestellt (davon 86.350 Asylerstanträge und 13.883 Folgeanträge), 10.091 weniger (-9,1 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen
Im Juli 2019 wurden beim BAMF 14.108 Asylanträge (davon 12.298 Erst- und 1.810 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.091 (-7,2 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylanträge um 4.417 (45,6 Prozent) gestiegen, allerdings erklärt sich die Steigerung durch eine Reihe von gesetzlichen Feiertagen im Juni 2019, sodass viele Asylanträge erst im Juli 2019 gestellt und statistisch erfasst wurden, die sonst statistisch dem Juni 2019 zugefallen wären. Der Monats-Durchschnitt des Zeitraums Juni bis Juli 2019 beträgt 11.899 Asylanträge und liegt damit immer noch deutlich unter dem Durchschnitt der Monate Januar bis Mai 2019 (13.876, entspricht -14, 2 Prozent).
Top-10-Staatsangehörigkeiten | Mai 2019 | Juni 2019 | Juli 2019 | |
---|---|---|---|---|
Asylanträge insgesamt | 12.891 | 9.691 | 14.108 | |
1. | Syrien | 2.832 | 2.216 | 3.372 |
2. | Irak | 1.212 | 868 | 1.377 |
3. | Türkei | 989 | 751 | 1.274 |
4. | Afghanistan | 918 | 717 | 993 |
5. | Iran | 978 | 631 | 841 |
6. | Nigeria | 1.140 | 616 | 708 |
7. | Ungeklärt | 283 | 235 | 391 |
8. | Pakistan | 259 | 223 | 380 |
9. | Somalia | 303 | 295 | 357 |
10. | Russiche Föderation | 323 | 366 | 344 |
Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.
Im Monat Juli 2019 hat das BAMF über die Anträge von 16.814 Personen (Vormonat: 12.948) entschieden.
4.050 Personen (24,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 188 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.862 Personen (23,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
2.604 Personen (15,5 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 420 Personen (2,5 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 4.295 Personen (25,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 5.445 Personen (32,4 Prozent).
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Juli 2019 bei 52.609 (zum 30. Juni 2019: 52.457; zum 31. Juli 2018: 57.273).
II. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im bisherigen Jahr 2019
Im Zeitraum Januar bis Juli 2019 wurden insgesamt 100.233 förmliche Asylanträge gestellt (davon 86.350 Erst- und 13.883 Folgeanträge), 10.091 (‑9,1 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (110.324 Anträge, davon 96.644 Erst- und 13.680 Folgeanträge). 18.608 der Erstantragsteller (21,5 Prozent) im Zeitraum Januar bis Juli 2019 waren in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr.
Januar - Juli | Januar - Juli | ||
---|---|---|---|
1. | Syrien | 24.542 | 27.213 |
2. | Irak | 9.154 | 10.635 |
3. | Nigeria | 7.825 | 7.149 |
4. | Afghanistan | 6.332 | 7.372 |
5. | Türkei | 6.275 | 5.524 |
6. | Iran | 5.791 | 5.611 |
7. | Russische Föderation | 2.575 | 3.059 |
8. | Ungeklärt | 2.475 | 2.911 |
9. | Somalia | 2.413 | 3.786 |
10. | Georgien | 2.412 | 2.932 |
In den Monaten Januar bis Juli 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 119.090 Personen entschieden, 19.359 weniger (-14,0 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
28.546 Personen (24,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.373 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 27.173 Personen (22,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
11.855 Personen (10,0 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 3.872 Personen (3,3 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 35.718 Personen (30,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 39.099 Personen (32,7 Prozent).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.