72.953 Asylerstanträge und 11.913 Folgeanträge im ersten Halbjahr 2019
Pressemitteilung 04.07.2019
Die Top-10 der Staatsangehörigkeiten wurden angeführt von Syrien, Irak und Nigeria.
Im ersten Halbjahr 2019 wurden 84.866 förmliche Asylanträge (davon 72.953 Asylerstanträge[1] und 11.913 Folgeanträge) gestellt, 8.450 weniger (‑9,1 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.
[1 ] 15.586 der Asylerstantragsteller (21,4 Prozent) im Zeitraum Januar-Juni 2019 waren in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr.
Die Top-10 der Staatsangehörigkeiten wurden angeführt von Syrien, Irak und Nigeria.
Im Monat Juni 2019 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 9.691 (davon 8.288 Erst- und 1.403 Folgeanträge). Das waren 24,8 Prozent weniger als im Vormonat und 26,9 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Juni 2018.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer:
"Der erneute Rückgang der Asylanträge im ersten Halbjahr 2019 deutet darauf hin, dass bei gleichbleibendem Verlauf im Jahr 2019 der im Koalitionsvertrag vereinbarte Korridor für die Zuwanderung von 180.000 bis 220.000 Personen jährlich wie schon im Vorjahr unterschritten werden kann."
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im ersten Halbjahr 2019
Im Zeitraum Januar bis Juni 2019 wurden insgesamt 84.866 förmliche Asylanträge gestellt (davon 72.953 Erst- und 11.913 Folgeanträge), 8.450 (‑9,1 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (93.316 Anträge, davon 81.765 Erst- und 11.551 Folgeanträge). 15.586 der Erstantragsteller (21,4 Prozent) im Zeitraum Januar bis Juni 2019 waren in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr.
Jan. - Jun. 19 | zum Vergleich: Jan. - Jun. 18 | ||
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1. | Syrien | 20.566 | 22.520 |
2. | Irak | 7.628 | 9.015 |
3. | Nigeria | 7.050 | 6.141 |
4. | Afghanistan | 5.247 | 6.222 |
5. | Türkei | 4.969 | 4.329 |
6. | Iran | 4.924 | 4.730 |
7. | Russische Föderation | 2.215 | 2.605 |
8. | Georgien | 2.111 | 2.710 |
9. | Ungeklärt | 2.071 | 2.427 |
10. | Somalia | 2.032 | 3.260 |
In den Monaten Januar bis Juni 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 102.489 Personen entschieden, 22.701 weniger (-18,1 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
24.497 Personen (23,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.185 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 23.312 Personen (22,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
9.254 Personen (9,0 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 3.490 Personen (3,4 Prozent) Abschiebungsverbote nach
§ 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 31.421 Personen (30,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 33.827 Personen (33,0 Prozent).
II. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen
Im Juni 2019 wurden beim BAMF 9.691 Asylanträge (davon 8.288 Erst- und 1.403 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 3.563 (-26,9 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylanträge um 3.200 (-24,8 Prozent) gesunken.
Top-10-Staatsangehörigkeiten | Apr 19 | Mai 19 | Jun 19 | |
---|---|---|---|---|
Asylanträge insgesamt | 12.353 | 12.891 | 9.691 | |
1. | Syrien | 2.857 | 2.832 | 2.216 |
2. | Irak | 1.064 | 1.212 | 868 |
3. | Türkei | 729 | 989 | 751 |
4. | Afghanistan | 791 | 918 | 717 |
5. | Iran | 827 | 978 | 631 |
6. | Nigeria | 1.068 | 1.140 | 616 |
7. | Russische Föderation | 351 | 323 | 366 |
8. | Somalia | 292 | 303 | 295 |
9. | Eritrea | 256 | 288 | 244 |
10. | Ungeklärt | 332 | 283 | 235 |
Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.
Im Monat Juni 2019 hat das BAMF über die Anträge von 12.948 Personen (Vormonat: 15.335) entschieden.
3.055 Personen (23,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 134 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.921 Personen (22,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
1.382 Personen (10,7 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 358 Personen (2,8 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 3.526 Personen (27,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die
Anträge von 4.627 Personen (35,7 Prozent).
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Juni 2019 bei 52.457 (zum 31. Mai 2019: 53.434; zum 30. Juni 2018: 52.514).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.