"Listen" im Kontext politisch motivierter Kriminalität -rechts-

Typ: Pressemitteilung , Datum: 25.07.2019

Bundesinnenministerium informiert zum aktuellen Informationsstand

Dem Bundeskriminalamt sind im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- in der letzten Zeit verschiedene Informationssammlungen bekannt geworden, die in der öffentlichen wie medialen Diskussion als sog. "Listen" bezeichnet werden (zum Beispiel: sog. "25.000er Liste", Nürnberg 2.0, Liste "Wir kriegen euch alle").

Bundesinnenminister Seehofer sagte hierzu: "Listen, die Angst und Verunsicherung schüren sollen, bedrohen die Freiheit und damit unsere Demokratie. Alle unsere Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern sind wachsam und arbeiten Hand in Hand. Bei konkreter Gefährdung werden Betroffene informiert. Vor solch perfiden Einschüchterungsversuchen dürfen wir nicht zurückweichen. Wir tun weiterhin alles, um die Freiheit und Sicherheit unserer Gesellschaft zu bewahren."

Informationen über den politischen Gegner zu sammeln, ist im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität üblich. Auch das sogenannte "Outing", d. h. die Veröffentlichung von Namen politischer Gegner ist in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität gängige Praxis. Ziel der handelnden Personen ist es hierbei vor allem, Angst zu schüren und Verunsicherung zu verbreiten.

Zunehmend werden auch Personen des öffentlichen Lebens, Amtspersonen, Bürgerinitiativen und Medieneinrichtungen, aber auch Privatpersonen, die sich kritisch mit dem Rechtsextremismus sowie den handelnden Personen auseinandersetzen, Gegenstand dieses Vorgehens.

Die aktuell vorliegenden Informationssammlungen umfassen teilweise Daten zu mehreren zehntausend Personen, Institutionen und Organisationen, die zum Großteil aus öffentlich zugänglichen Quellen (bspw. Datenleaks von alternativen Online-Shops) stammen und eine unterschiedliche Qualität aufweisen. Andere Informationen wurden individuell von den handelnden Personen zusammengestellt. Im Ergebnis handelt es sich um eine mehr oder weniger zufällige Zusammenstellung von Namen, Adressen und Telefonnummern von Personen, Institutionen und Organisationen des "politischen Gegners".

Davon zu unterscheiden sind Informationssammlungen, welche als Asservate im Rahmen von Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes (EV Alias, EV Nordkreuz) aufgefundenen oder aus Asservaten in polizeilichen Arbeitslisten zusammengeführt ("10.000er-Liste") wurden und bei denen festzustellen ist, dass im Rahmen einer intensiven Befassung gezielt und kontinuierlich Daten zu einzelnen Personen, Institutionen oder Organisationen gesammelt wurden.

Alle dem Bundeskriminalamt vorliegenden Informationssammlungen wurden jeweils einer individuellen Gefährdungseinschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses zum Nachteil der darin Aufgelisteten unterzogen. Dabei haben sich jedoch bisher grundsätzlich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betroffenen einer konkreten Gefährdung unterliegen. Eine Gefährdung der dort genannten Personen, Institutionen und Organisationen ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes aktuell nicht gegeben.

Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der "Feindes-" oder gar "Todesliste" ist daher konsequent zurückzuweisen.

Die im Bundeskriminalamt erstellten Gefährdungseinschätzungen wurden an die betroffenen Bundesländer übersandt und bildeten dort jeweils die Grundlage für eine durch das zuständige Land zu erstellende, eigene Gefährdungsbewertung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und länderspezifischen Erkenntnisse. Lediglich in Fällen in denen dort gefährdungserhöhende Erkenntnisse vorliegen, werden nach konkreter Einzelfallprüfung individuelle Maßnahmen veranlasst um etwaige Gefahren abzuwenden (bspw. Unterrichtung der betroffenen Person bis hin zur Einleitung von Schutzmaßnahmen). Die Nennung von Personen, Institutionen oder Organisationen in festgestellten Informationssammlungen alleine begründet in der Regel keine Notwendigkeit zur aktiven Unterrichtung der Betroffenen.

Bürgerinnen und Bürger, die sich durch rechtsextremistische Gewalt bedroht oder gefährdet fühlen, oder befürchten, selbst auf einer rechtsextrem motivierten Adresssammlung vermerkt zu sein, können sich an die örtlich zuständigen Landespolizeidienststellen wenden.

Zudem bietet das Bundeskriminalamt (BKA) ein FAQ  zu "Listen" aus dem Bereich PMK-rechts sowie weitere umfangreiche Informationen zum Thema der Politisch motivierte Kriminalität und ihrer Bekämpfung.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin