Bund soll als Arbeitgeber attraktiver werden
Pressemitteilung 03.07.2019
Kabinett bringt die Modernisierung des Dienstrechts auf den Weg
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Besoldungsstrukturen-modernisierungsgesetzes (BesStMG) beschlossen. Damit wird das Dienstrecht insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung weiterentwickelt.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Mit der Reform machen wir den Bund als Dienstherrn noch attraktiver: Mehr Geld für Anwärter, moderne Personalgewinnung und attraktive Zulagen sind nur einige Stichworte aus dem Maßnahmenpaket. Neben dem Personalaufbau und den guten Tarifabschlüssen der letzten Jahre trägt diese Reform dazu bei, dass der öffentliche Dienst des Bundes attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt. Die bisherige Resonanz auf unsere Vorschläge zeigt mir, dass wir auf dem richtigen Weg sind."
Das Gesetz soll dem Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten. Zudem wird Verwaltungsaufwand verringert. Insbesondere sind folgende Anpassungen vorgesehen:
- Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung,
- Erhöhungen von Zulagenbeträgen sowie Schaffung von neuen und strukturelle Veränderungen bestehender Zulagentatbestände,
- Verbesserungen für die Anwärter
- Verbesserungen in der Auslandsbesoldung,
- Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituationen.