11.146 Asylerstanträge und 1.745 Folgeanträge im Mai 2019

Typ: Pressemitteilung , Datum: 13.06.2019

Hauptstaatsangehörigkeiten waren Syrien, Irak und Nigeria.

Im Monat Mai 2019 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 11.146 Asylerstanträgen und 1.745 Folgeanträgen. Insgesamt wurden 12.891 Asylanträge gestellt, 4,4 Prozent mehr als im Vormonat und 3,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat Mai 2018. Hauptstaatsangehörigkeiten waren Syrien, Irak und Nigeria.

Im bisherigen Jahr (Januar-Mai) wurden 74.107 förmliche Asylanträge gestellt (davon 63.703 Asylerstanträge1 und 10.404 Folgeanträge), 3.919 weniger (-5,0 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.

1 13.289 der Asylerstantragsteller (20,9 Prozent) im Zeitraum Januar-Mai 2019 waren in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen

Im Mai 2019 wurden beim BAMF 12.891 Asylanträge (davon 11.146 Erst- und 1.745 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 397 (3,2 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylanträge um 538 (4,4 Prozent) gestiegen.

Hauptstaatsangehörigkeiten im Mai 2019:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

März 2019April 2019Mai 2019

Asylanträge insgesamt

12.76212.35312.891

1.

Syrien

2.9332.8572.832

2.

Irak

1.0271.0641.212

3.

Nigeria

1.2871.0681.140

4.

Türkei

655729989

5.

Iran

667827978

6.

Afghanistan

860791918

7.

Russische Föderation350351323

8.

Somalia288292303

9.

Georgien

351314289

10.

Eritrea299256288

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Monat Mai 2019 hat das BAMF über die Anträge von 15.335 Personen (Vormonat: 15.201) entschieden.

3.579 Personen (23,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 151 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.428 Personen (22,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

689 Personen (4,5 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 497 Personen (3,2 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.652 Personen (30,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 5.918 Personen (38,6 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Mai 2019 bei 53.434 (zum 30. April 2019: 53.004; zum 31. Mai 2018: 50.373).

II. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im bisherigen Jahr 2019

Im Zeitraum Januar bis Mai 2019 wurden insgesamt 74.107 förmliche Asylanträge gestellt (davon 63.703 Erst- und 10.404 Folgeanträge), 3.919 ( -5,0 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (78.026 Anträge).

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis April 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Januar-Mai 2019

Januar-Mai 2018

1.

Syrien17.82918.358

2.

Irak6.6277.538

3.

Nigeria6.3895.141

4.

Afghanistan4.4645.078

5.

Iran4.2813.972

6.

Türkei4.1993.382

7.

Georgien1.9232.485

8.

Russische Föderation1.8312.199

9.

Ungeklärt1.8301.981

10.

Serbien1.6982.771

In den Monaten Januar bis Mai 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 89.667 Personen entschieden, 20.816 weniger (-18,8 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

21.446 Personen (23,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.051 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 20.395 Personen (22,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

7.873 Personen (8,8 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 3.150 Personen (3,5 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 27.895 Personen (31,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 29.303 Personen (32,7 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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