10.488 Asylerstanträge und 1.865 Folgeanträge im April 2019

Typ: Pressemitteilung , Datum: 08.05.2019

Hauptstaatsangehörigkeiten waren Syrien, Nigeria und Irak.

Im Monat April 2019 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 10.488 Asylerstanträgen und 1.865 Folgeanträgen. Insgesamt wurden 12.353 Asylanträge gestellt, -3,2 Prozent weniger als im Vormonat und -6,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat April 2018. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Nigeria und Irak.

Im bisherigen Jahr (Januar-April) wurden 59.889 förmliche Asylanträge gestellt (davon 51.370 Asylerstanträge1 und 8.519 Folgeanträge), 4.083 weniger (-6,4 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.

1 10.407 der Asylerstantragsteller (20,3 Prozent) im Zeitraum Januar-April 2019 waren in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen

Im April 2019 wurden beim BAMF 12.353 Asylanträge (davon 10.488 Erst- und 1.865 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 810 (-6,2 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylanträge um 409 ( 3,2 Prozent) gesunken.

Hauptstaatsangehörigkeiten im April 2019:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

Februar 2019März 2019April 2019

Asylanträge insgesamt

14.32112.76212.353

1.

Syrien

3.2222.9332.857

2.

Nigeria

1.3881.2871.068

3.

Irak

1.3071.0271.064

4.

Iran

737667827

5.

Afghanistan

698860791

6.

Türkei

805655729

7.

Russische Föderation320350351

8.

Ungeklärt366358332

9.

Georgien

399351314

10.

Somalia305288292

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Monat April 2019 hat das BAMF über die Anträge von 15.201 Personen (Vormonat: 19.587) entschieden.

3.826 Personen (25,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 196 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.630 Personen (23,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

801 Personen (5,3 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 609 Personen (4,0 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.709 Personen (31,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.256 Personen (34,5 Prozent).
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende April 2019 bei 53.004 (zum 31. März 2019: 53.224; zum 30. April 2018: 51.498).

II. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im bisherigen Jahr 2019

Im Zeitraum Januar bis April 2019 wurden insgesamt 59.889 förmliche Asylanträge gestellt (davon 51.370 Erst- und 8.519 Folgeanträge), 4.083 (-6,4 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (63.972 Anträge).

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis April 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Januar-April 2019

Januar-April 2018

1.

Syrien14.35614.926

2.

Irak5.2756.348

3.

Nigeria5.1784.035

4.

Afghanistan3.4564.059

5.

Iran3.2813.223

6.

Türkei3.1832.675

7.

Georgien1.6282.264

8.

Ungeklärt1.5141.626

9.

Russische Föderation1.4911.782

10.

Serbien1.4091.094

In den Monaten Januar bis April 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 74.408 Personen entschieden, 18.973 weniger (-20,3 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

17.866 Personen (24,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 897 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 16.969 Personen (22,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

7.182 Personen (9,7 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 2.655 Personen (3,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 23.254 Personen (31,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 23.451 Personen (31,5 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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