10.965 Asylerstanträge und 1.797 Folgeanträge im März 2019

Typ: Pressemitteilung , Datum: 15.04.2019

Hauptstaatsangehörigkeiten waren Syrien, Nigeria und Irak.

Im Monat März 2019 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 10.965 Asylerstanträgen und 1.797 Folgeanträgen. Insgesamt wurden 12.762 Asylanträge gestellt, -10,9 Prozent weniger als im Vormonat und 1,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat März 2018. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Nigeria und Irak.

Im bisherigen Jahr (Januar-März) wurden 46.477 förmliche Asylanträge gestellt (davon 39.948 Asylerstanträge1 und 6.529 Folgeanträge), 349 weniger (-0,7 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.

1 7.865 der Asylerstantragsteller (19,7 Prozent) im Zeitraum Januar-März 2019 waren in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen

Im März 2019 wurden beim BAMF 12.762 Asylanträge (davon 10.965 Erst- und 1.797 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 140 (1,1 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylanträge um 1.559 ( 10,9 Prozent) gesunken.

Hauptstaatsangehörigkeiten im März 2019:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

Januar 2019

Februar 2019März 2019

Asylanträge insgesamt

17.05114.32112.762

1.

Syrien

3.6473.2222.933

2.

Nigeria

1.2481.3881.287

3.

Irak

1.4981.3071.027

4.

Afghanistan

896698860

5.

Iran

1.006737667

6.

Türkei

944805655

7.

Ungeklärt392366358

8.

Georgien

534399351

9.

Russische Föderation441320350

10.

Eritrea273262299

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Monat März 2019 hat das BAMF über die Anträge von 19.587 Personen (Vormonat: 19.823) entschieden.

5.371 Personen (27,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 231 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 5.140 Personen (26,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

1.730 Personen (8,8 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 802 Personen (4,1 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 5.701 Personen (29,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.983 Personen (30,6 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende März 2019 bei 53.224 (zum 28. Februar 2019: 56.779; zum 31. März 2018: 51.968).

II. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im bisherigen Jahr 2019

Im Zeitraum Januar bis März 2019 wurden insgesamt 46.477 förmliche Asylanträge gestellt (davon 39.948 Erst- und 6.529 Folgeanträge), 349 (-0,7 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (46.826 Anträge).

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis März 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Januar-März 2019

Januar-März 2018

1.

Syrien10.98210.130

2.

Irak4.1074.720

3.

Nigeria4.0362.908

4.

Afghanistan2.5952.942

5.

Türkei2.4452.091

6.

Iran2.4412.247

7.

Georgien1.3031.914

8.

Serbien1.171848

9.

Ungeklärt1.1631.198

10.

Nordmazedonien1.139754

In den Monaten Januar bis März 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 59.233 Personen entschieden, 13.989 weniger (-19,1 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

14.038 Personen (23,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 701 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 13.337 Personen (22,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

6.380 Personen (10,8 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 2.039 Personen (3,4 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 18.547 Personen (31,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 18.229 Personen (30,8 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin