Datenschutz-Grundverordnung in Unternehmen
Pressemitteilung 07.03.2019
BMI und BMWi setzen Dialog zur praktischen Umsetzung fort.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) empfingen heute Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und den Aufsichtsbehörden zu einem weiteren Gespräch zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stand der "Internationale Datentransfer" im Mittelpunkt des mittlerweile 5. Round Tables.
Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im BMI, erklärt hierzu: "Die Unternehmen gewinnen im Umgang mit dem neuen EU-Datenschutzrecht zunehmend an Sicherheit. Wir wollen sie bei der praktischen Umsetzung weiter unterstützen, etwa durch den heutigen Informationsaustausch. Datenübermittlungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union nehmen in einer globalisierten Welt immer mehr Raum ein. Durch einen Brexit wird dies künftig noch mehr Unternehmen betreffen. Die Datenschutz-Grundverordnung regelt im Detail, wie das hohe Datenschutzniveau auch bei diesen Transfers sichergestellt werden kann."
Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im BMWi: "Die EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt hohe Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union. Dadurch gewährleistet sie ein hohes Datenschutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig stellt die Umsetzung dieser Regelungen gerade kleine und mittlere Unternehmen vor besondere Herausforderungen – aktuell insbesondere auch im Zusammenhang mit einem möglichen ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Der Austausch zwischen Wirtschaft und Aufsichtsbehörden in dem bewährten Gesprächsformat des gemeinsamen Round Table soll – auch heute wieder – zu einem tieferen Verständnis von diesem wichtigen Thema beitragen."
Bei der heutigen Veranstaltung im BMI stand die Frage im Fokus, wie personenbezogene Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden können, insbesondere auf Grundlage von Angemessenheitsbeschlüssen und Standardvertragsklauseln.