12.289 Asylerstanträge und 2.032 Folgeanträge im Februar 2019

Typ: Pressemitteilung , Datum: 12.03.2019

Hauptstaatsangehörigkeiten waren Syrien, Nigeria und Irak.

Im Monat Februar 2019 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 12.289 Asylerstanträgen und 2.032 Folgeanträgen. Insgesamt wurden 14.321 Asylanträge gestellt, -16,0 Prozent weniger als im Vormonat und 14,7 Prozent mehr als im Vorjahresmonat Februar 2018. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Nigeria und Irak.

Im bisherigen Jahr (Januar-Februar) wurden 32.510 förmliche Asylanträge gestellt (davon 27.885 Asylerstanträge1 und 4.625 Folgeanträge), 1.940 mehr (6,3 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.

1 5.017 der Asylerstantragsteller (18,0 Prozent) im Zeitraum Januar-Februar 2019 waren in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen

Im Februar 2019 wurden beim BAMF 14.321 Asylanträge (davon 12.289 Erst- und 2.032 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.831 (14,7 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylanträge um 2.730 (16 Prozent) gesunken.

Hauptstaatsangehörigkeiten im Februar 2019:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

Dezember 2018

Januar 2019

Februar 2019

Asylanträge insgesamt

10.56117.05114.321

1.

Syrien

2.3833.6473.222

2.

Nigeria

5541.2481.388

3.

Irak

1.0011.4981.307

4.

Türkei

570944805

5.

Iran

8021.006737

6.

Afghanistan

677896698

7.

Nordmazedonien185499445

8.

Georgien

303534399

9.

Ungeklärt309392366

10.

Serbien

200554358

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Monat Februar 2019 hat das BAMF über die Anträge von 19.823 Personen (Vormonat: 19.921) entschieden.

4.234 Personen (21,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 234 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.000 Personen (20,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

2.268 Personen (11,4 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 585 Personen (3,0 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 6.352 Personen (32,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.384 Personen (32,2 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Februar 2019 bei 56.779 (zum 31. Januar 2019: 59.158; zum 28. Februar 2018: 55.279).

II. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im bisherigen Jahr 2019

Im Zeitraum Januar bis Februar 2019 wurden insgesamt 32.510 förmliche Asylanträge gestellt (davon 27.885 Erst- und 4.625 Folgeanträge), 1.940 (6,3 Prozent) mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (30.570 Anträge).

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis Februar 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Jan-Feb 2019

Jan-Feb 2018

1.

Syrien7.4466.279

2.

Irak2.9443.165

3.

Nigeria2.7001.793

4.

Türkei1.7681.429

5.

Iran1.7541.557

6.

Afghanistan1.6601.945

7.

Nordmazedonien950502

8.

Georgien9491.359

9.

Serbien922608

10.

Moldau784377

In den Monaten Januar bis Februar 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 39.710 Personen entschieden, 10.802 weniger (- 21,4 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

8.670 Personen (21,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 469 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 8.201 Personen (20,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

4.657 Personen (11,7 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 1.236 Personen (3,1 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 12.844 Personen (32,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 12.303 Personen (31,0 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin