14.534 Asylerstanträge und 2.517 Folgeanträge im Januar 2019

Typ: Pressemitteilung , Datum: 19.02.2019

Hauptstaatsangehörigkeiten waren Syrien, Irak und Nigeria.

Im Monat Januar 2019 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 14.534 Asylerstanträgen1 und 2.517 Folgeanträgen. Insgesamt wurden 17.051 Asylanträge gestellt, 61,5 Prozent mehr als im Vormonat und 13,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat Januar 2018.

1 2.235 der Asylerstantragsteller (15,4 Prozent) im Januar 2019 waren in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr.

Die Zahlen im Einzelnen:

Aktueller Monat: Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge

Im Januar 2019 wurden beim BAMF 14.534 Asylerst- und 2.517 Folgeanträge gestellt (insgesamt 17.051 Asylanträge). Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.974 (13,1 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Asylanträge um 6.490 (61,5 Prozent) gestiegen.

Die deutlich gesunkenen Asylzahlen im Dezember 2018 (Nov.: 14.130; Dez.: 10.561) bei nachfolgend deutlich steigenden Asylzahlen im Januar 2019 deuten darauf hin, dass bedingt durch die Lage der Weihnachtsfeiertage im Dezember viele Asylanträge erst im Januar 2019 gestellt und statistisch erfasst wurden, die sonst statistisch dem Dezember 2018 zugefallen wären.

Hauptstaatsangehörigkeiten im Januar 2019:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

November 2018

Dezember 2018

Januar 2019

Asylanträge insgesamt

14.13010.56117.051

1.

Syrien

3.1142.3833.647

2.

Irak

1.4091.0011.498

3.

Nigeria

7095541.248

4.

Iran

1.3958021.006

5.

Türkei

922570944

6.

Afghanistan

928677896

7.

Serbien

242200554

8.

Georgien

286303534

9.

Republik Moldau

207255510

10.

Mazedonien

241185499

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Monat Januar 2019 hat das BAMF über die Anträge von 19.921 Personen (Vormonat: 13.295) entschieden.

4.439 Personen (22,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 235 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.204 Personen (21,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

2.390 Personen (12,0 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 651 Personen (3,3 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 6.486 Personen (32,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.955 Personen (29,9 Prozent).
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Januar 2019 bei 59.158 (zum 31. Dezember 2018: 58.325; zum 31. Januar 2018: 57.693).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin