185.853 Asylanträge im Jahr 2018 - 16 Prozent weniger als im Vorjahr

Typ: Pressemitteilung , Datum: 23.01.2019

Nettozuwanderung im Jahr 2018 liegt deutlich unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Korridor für die Zuwanderung

Im Jahr 2018 wurden 185.853 förmliche Asylanträge (davon 161.931 Erst- und 23.922 Folgeanträge) gestellt, 36.830 weniger (-16,5 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Jahr 2016 waren es noch rd. 280.000 und im Jahr 2015 noch rd. 890.000 asylsuchende Menschen. Die Top-10 der Staatsangehörigkeiten wurden angeführt von Syrien, Irak und Afghanistan.

Im Monat Dezember 2018 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 10.561 (davon 8.900 Erst- und 1.661 Folgeanträge). Das waren 25,3 Prozent weniger als im Vormonat und 26,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Dezember 2017.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer:
"Im Jahr 2018 wurden 185.853 Asylanträge gestellt, 16 Prozent weniger als 2017. Damit ist nach dem Höhepunkt der Flüchtlingslage im Herbst 2015 ein kontinuierlicher Rückgang des Asylzugangs nach Deutschland zu beobachten.

Insbesondere liegt die Nettozuwanderung - d.h. unter Abzug der Rückführungen und freiwilligen Rückkehr - im Jahr 2018 deutlich unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Korridor für die Zuwanderung von 180.000 bis 220.000 Personen jährlich.

Dies zeigt, dass die vielen Maßnahmen, die wir eingeleitet haben, zunehmend und nachhaltig greifen. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist kontinuierlich besser geworden.
Zur Verstetigung dieser Erfolge sind allerdings auch in Zukunft weitere Anstrengungen beispielsweise auf den Gebieten der Schaffung eines Gemeinsames Europäisches Asylsystems oder einer effektiveren Rückführung unerlässlich.

Denn auch wenn die Zahl gegenüber dem hohen Niveau der Vorjahre nun rückläufig ist, kommen weiterhin sehr viele Menschen nach Deutschland, die einen Schutzbedarf geltend machen. Wir brauchen daher weiterhin eine ordnende, steuernde und begrenzende Flüchtlingspolitik."

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Jahr 2018

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 185.853 förmliche Asylanträge gestellt (davon 161.931 Erst- und 23.922 Folgeanträge), 36.830 (-16,5 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (222.683 Anträge, davon 198.317 Erst- und 24.366 Folgeanträge).

Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis Dezember 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

Januar - Dezember 2018

Januar - Dezember 2017

1.

Syrien46.16450.422

2.

Irak18.07423.605

3.

Afghanistan12.25118.282

4.

Iran11.8469.186

5.

Nigeria11.0738.261

6.

Türkei10.6558.483

7.

Eritrea5.92010.582

8.

Somalia5.7547.561

9.

Russische Föderation5.2826.227

10.

Ungeklärt4.8494.444

In den Monaten Januar bis Dezember 2018 hat das Bundesamt über die Anträge von 216.873 Personen entschieden, 386.555 weniger (- 64,1 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

41.368 Personen (19,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.841 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 38.527 Personen (17,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

25.055 Personen (11,6 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 9.548 Personen (4,4 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 75.395 Personen (34,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 65.507 Personen (30,2 Prozent).

II. Aktueller Monat: Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge

Hauptstaatsangehörigkeiten im Dezember 2018:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

Oktober 2018

November 2018

Dezember 2018

Asylanträge insgesamt

14.82414.13010.561

1.

Syrien

3.3333.1142.383

2.

Iran

1.4881.4091.001

3.

Irak

1.3161.395802

4.

Afghanistan

993928677

5.

Türkei

1.206922570

6.

Nigeria

794709554

7.

Russische Föderation

395377325

8.

Ungeklärt

352390309

9.

Georgien298286303

10.

Republik Moldau98207255

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Monat Dezember 2018 hat das BAMF über die Anträge von 13.295 Personen (Vormonat: 18.644) entschieden.

3.154 Personen (23,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 178 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.976 Personen (22,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

1.501 Personen (11,3 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 463 Personen (3,5 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.029 Personen (30,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.148 Personen (31,2 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Dezember 2018 bei 58.325 (zum 30. November: 58.538; zum 31. Dezember 2017: 68.245).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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