14.130 Asylanträge im November 2018

Typ: Pressemitteilung , Datum: 11.12.2018

24,5 Prozent weniger als im Vorjahresmonat November 2017

Im Monat November 2018 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 14.130 (davon 12.118 Erst- und 2.012 Folgeanträge), 4,7 Prozent weniger als im Vormonat und 24,5 Prozent weniger als im Vorjahresmonat November 2017. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Irak und Iran.

Im bisherigen Jahr (Januar-November) wurden 174.040 förmliche Asylanträge gestellt (davon 151.944 Erst- und 22.096 Folgeanträge), 33.117 weniger (-16,0 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen

Im November 2018 wurden beim BAMF 14.130 Asylanträge (davon 12.118 Erst- und 2.012 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.581 (-24,5 Prozent)
gesunken. Gegenüber dem Vormonat sank die Zahl der Asylanträge um 694 (-4,7 Prozent).

Hauptstaatsangehörigkeiten im November 2018 waren:

Hauptstaatsangehörigkeiten im Oktober 2018:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

September 2018

Oktober 2018

November 2018

Asylanträge insgesamt

12.97614.82414.130

1.

Syrien

2.8443.3333.114

2.

Irak

1.1801.3161.409

3.

Iran

1.2191.4881.395

4.

Afghanistan

838993928

5.

Türkei

1.0931.206922

6.

Nigeria

670794709

7.

ungeklärt

380352390

8.

Russische Föderation

477395377

9.

Somalia

342401336

10.

Pakistan

260307329

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Monat November 2018 hat das BAMF über die Anträge von 18.644 Personen (Vormonat: 18.474) entschieden.

4.750 Personen (25,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 261 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.489 Personen (24,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

2.056 Personen (11,0 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 620 Personen (3,3 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 6.074 Personen (32,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.144 Personen (27,6 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende November 2018 bei 58.538 (zum 31. Oktober 2018: 59.640; zum 30. November 2017: 75.660).

II. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im bisherigen Jahr 2018

Im Zeitraum Januar bis November 2018 wurden insgesamt 174.040 förmliche Asylanträge gestellt (davon 151.944 Erst- und 22.096 Folgeanträge), 33.117 (-16,0 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (207.157 Anträge).

Die Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis November 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

Januar - November 2018

Januar - November 2017

1.

Syrien43.17246.759

2.

Irak16.91721.861

3.

Afghanistan11.49717.206

4.

Iran11.0358.642

5.

Nigeria10.4627.523

6.

Türkei10.0757.952

7.

Eritrea5.6589.723

8.

Somalia5.4987.033

9.

Russische Föderation4.9375.920

10.

Ungeklärt4.5324.160

In den Monaten Januar bis November 2018 hat das Bundesamt über die Anträge von 204.408 Personen entschieden, 374.587 weniger (-64,7 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

38.215 Personen (18,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.663 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 35.552 Personen (17,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

23.553 Personen (11,5 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 9.085 Personen (4,4 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 71.387 Personen (34,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 62.168 Personen (30,5 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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