14.824 Asylanträge im Oktober 2018

Typ: Pressemitteilung , Datum: 14.11.2018

Anzahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken

Im Monat Oktober 2018 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 14.824 (davon 13.001 Erst- und 1.823 Folgeanträge), 14,2 Prozent mehr als im Vormonat und 12,9 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Oktober 2017. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Iran und Irak.

Im bisherigen Jahr (Januar-Oktober) wurden 158.512 förmliche Asylanträge gestellt (davon 138.655 Erst- und 19.857 Folgeanträge), 28.714 weniger (-15,3 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen

Im Oktober 2018 wurden beim BAMF 14.824 Asylanträge (davon 13.001 Erst- und 1.823 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.204 (-12,9 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat stieg die Zahl der Asylanträge um 1.848 (14,2 Prozent).

Hauptstaatsangehörigkeiten im Oktober 2018:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

August 2018

September 2018

Oktober 2018

Asylanträge insgesamt

15.12212.97614.824

1.

Syrien

3.4032.8443.333

2.

Iran

1.2081.2191.488

3.

Irak

1.4641.1801.316

4.

Türkei

1.2431.0931.206

5.

Afghanistan

941838993

6.

Nigeria

829670794

7.

Somalia

456342401

8.

Russische Föderation

552477395

9.

Ungeklärt

487380352

10.

Eritrea

328289316

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

Im Monat Oktober 2018 hat das BAMF über die Anträge von 18.474 Personen (Vormonat: 16.008) entschieden.

4.718 Personen (25,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 242 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.476 Personen (24,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

2.130 Personen (11,5 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 664 Personen (3,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 5.751 Personen (31,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.211 Personen (28,2 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Oktober 2018 bei 59.640 (zum 30. September 2018: 59.738; zum 31. Oktober 2017: 87.187).

II. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im bisherigen Jahr 2018

Im Zeitraum Januar bis Oktober 2018 wurden insgesamt 158.512 förmliche Asylanträge gestellt (davon 138.655 Erst- und 19.857 Folgeanträge), 28.714 (-15,3 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (187.226 Anträge).

Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis Oktober 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

Januar - Oktober 2018

Januar - Oktober 2017

1.

Syrien39.32442.188

2.

Irak15.32319.603

3.

Afghanistan10.48615.870

4.

Nigeria9.6786.649

5.

Iran9.6107.845

6.

Türkei9.1386.852

7.

Eritrea5.3189.129

8.

Somalia5.1336.364

9.

Russische Föderation4.5475.462

10.

Ungeklärt4.1763.699

In den Monaten Januar bis Oktober 2018 hat das Bundesamt über die Anträge von 186.886 Personen entschieden, 359.654 weniger (-65,8 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

33.460 Personen (17,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.403 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 31.057 Personen (16,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

21.496 Personen (11,5 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 8.457 Personen (4,5 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 65.303 Personen (35,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 58.170 Personen (31,1 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin