Bundesinnenminister Seehofer ordnet Binnengrenzkontrollen an
Pressemitteilung 12.10.2018
Grenzkontrollen an deutsch-österreichischer Landgrenze für weitere sechs Monate
Bundesinnenminister Seehofer hat die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze ab dem 12. November 2018 für weitere sechs Monate angeordnet.
Die Fortsetzung der Binnengrenzkontrollen erfolgte in enger Abstimmung mit den Innenministerien in Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen. Staatssekretär Dr. Teichmann informierte die europäischen Partner heute am Rande des JI-Rates in Luxemburg, dass ein entsprechendes Notifizierungsschreiben an die EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission heute versendet wird. Die bisherige Anordnung gilt bis zum 11. November 2018. Mit der Neuanordnung werden die Kontrollen bis zum 11. Mai 2019 ermöglicht.
Bundesinnenminister Seehofer erklärte hierzu: "Als Bundesinnenminister ist es meine Pflicht, alles in meiner Macht stehende zu tun, um verantwortungsvoll und angemessen auf die Herausforderungen im Bereich der Migration und Sicherheit zu reagieren. Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Binnengrenzkontrollen sind derzeit noch nicht gegeben."
Die Anordnung der Binnengrenzkontrollen erfolgt in nationaler Verantwortung auf Grundlage von Art. 25 bis 27 des Schengener Grenzkodexes (SGK) aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen. Sie muss nach Artikel 27 SGK spätestens vier Wochen vor deren Wirksamwerden u.a. gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission mitgeteilt werden.
Bundesinnenminister Seehofer bekräftigte: "Eine Rückkehr zu einem Schengenraum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen ist weiterhin unser erklärtes Ziel. Grenzkontrollfreies Reisen zählt zu den größten Errungenschaften der Europäischen Union überhaupt. Um dorthin zurückzukehren, müssen allerdings die notwendigen Voraussetzungen gegeben sein, darauf werden wir mit aller Kraft hinarbeiten."
Hintergrund sind insbesondere die nach wie vor bestehenden Defizite beim Schutz der EU-Außengrenzen sowie das immer noch zu hohe Aufkommen illegaler Sekundärmigration nach Deutschland. Die Grenzkontrollen erfolgen weiterhin lageangepasst, flexibel und - mit Rücksicht auf den grenzüberschreitenden Verkehr - in dem für die Sicherheit unbedingt erforderlichen Ausmaß.