12.976 Asylanträge im September 2018

Typ: Pressemitteilung , Datum: 10.10.2018

Anzahl der Asylanträge gesunken

Im Monat September 2018 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 12.976 (davon 11.239 Erst- und 1.737 Folgeanträge), 14,2 Prozent weniger als im Vormonat und 21,5 Prozent weniger als im Vorjahresmonat September 2017. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Iran und Irak.

Im bisherigen Jahr (Januar-September) wurden 142.167 förmliche Asylanträge gestellt (davon 124.405 Erst- und 17.762 Folgeanträge), 26.139 weniger (-15,5 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat: förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen

Im September 2018 wurden beim BAMF 12.976 Asylanträge (davon 11.239 Erst- und 1.737 Folgeanträge) gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 3.544 (-21,5 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat sank die Zahl der Asylanträge um 2.146 (-14,2 Prozent).

Hauptstaatsangehörigkeiten im September 2018:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

Juli 2018

August 2018

September 2018

Asylanträge insgesamt

15.19915.12212.976

1.

Syrien

3.7863.4032.844

2.

Iran

8621.2081.219

3.

Irak

1.4151.4641.180

4.

Türkei

1.1721.2431.093

5.

Afghanistan

1.033941838

6.

Nigeria

944829670

7.

Russische Föderation

437552477

8.

Ungeklärt

449487380

9.

Somalia

463456342

10.

Eritrea

325328289

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

3.798 Personen (23,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 184 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.614 Personen (22,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

1.852 Personen (11,6 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 575 Personen (3,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.939 Personen (30,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.844 Personen (30,2 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende September 2018 bei 59.738 (zum 31. August 2018: 59.410; zum 30. September 2017: 99.334).

II. Förmliche Asylanträge und Asylentscheidungen im bisherigen Jahr 2018

Im Zeitraum Januar bis September 2018 wurden insgesamt 142.167 förmliche Asylanträge gestellt (davon 124.405 Erst- und 17.762 Folgeanträge), 26.139 (-15,5 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (168.306 Anträge).

Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis September 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

Januar - September 2018

Januar - September 2017

1.

Syrien

35.26437.787

2.

Irak

13.79517.123

3.

Afghanistan

9.38014.555

4.

Nigeria

8.8096.008

5.

Iran

8.1027.070

6.

Türkei

7.9185.752

7.

Eritrea

4.9348.374

8.

Somalia

4.6915.775

9.

Russische Föderation

4.1384.985

10.

Ungeklärt

3.8423.393

In den Monaten Januar bis September 2018 hat das Bundesamt über die Anträge von 169.450 Personen entschieden, 345.282 weniger (- 67,1 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

28.742 Personen (17,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.162 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 26.580 Personen (15,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

19.355 Personen (11,4 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 7.785 Personen (4,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 59.562 Personen (35,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 54.006 Personen (31,9 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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