Bundesinnenminister begrüßt richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Pressemitteilung 20.09.2018
Zensusgesetz 2011 sowie die dazugehörige Stichprobenverordnung sind verfassungskonform
In seiner Urteilsverkündung am 19. September 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das Zensusgesetz 2011 sowie die dazugehörige Stichprobenverordnung für verfassungskonform erklärt. Bundesinnenminister Seehofer sagte dazu: "Ich bin froh über die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des Zensus 2011. Das ist Rückenwind für die laufenden Arbeiten am nächsten Zensus. Wir werden das richtungsweisende Urteil jetzt gründlich auswerten und die Erkenntnisse und Hinweise in die Vorbereitungen für den Zensus 2021 einfließen lassen."
Die beim Zensus 2011 ermittelte amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ist von großer Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Sie ist beispielsweise Grundlage für die laufenden Bevölkerungsstatistiken, den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich oder die Einteilung der Wahlkreise für die Bundestags- und Landtagswahlen.
Weitere Informationen und Ergebnisse des Zensus 2011 finden Sie auf www.zensus2011.de.
Informationen zum Stand der Vorbereitung zum Zensus 2021 bietet die Website www.zensus2021.de.