Prüfung des Bundesrechnungshofes zu Asylverfahren
Pressemitteilung 30.08.2018
Unregelmäßigkeiten in der Außenstelle Bremen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Am 29. August 2018 wurde dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der Entwurf einer Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes zu den Unregelmäßigkeiten in der Außenstelle Bremen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übergeben.
Das Bundesinnenministerium wurde - wie bei Prüfungen durch den Bundesrechnungshof üblich - gebeten, zu den Feststellungen Stellung zu nehmen. Dies soll innerhalb von sechs Wochen geschehen. Auf dieser Grundlage wird dann der abschließende Prüfbericht angefertigt werden.
Das Bundesinnenministerium dankt dem Bundesrechnungshof für die umfassende und zügige Prüfung, die auf Bitte des Bundesinnenministers, Horst Seehofer, durchgeführt wurde.
In dem Entwurf der Prüfmitteilung werden auf der Grundlage einer Analyse der Geschehensabläufe Empfehlungen an das BAMF sowie - etwa bezüglich der Ausübung der Fachaufsicht auch an das Bundesinnenministerium - formuliert.