Konsequenzen im Zusammenhang mit den Vorwürfen im Ankunftszentrum Bremen
Pressemitteilung 23.05.2018
Ankunftszentrum Bremen trifft ab sofort keine Asylentscheidungen mehr
Die Leitung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in zwei Schritten die Interne Revision des BAMF mit der Überprüfung von insgesamt 4.568 Asylverfahren beauftragt, in denen Unregelmäßigkeiten aufgrund der Beteiligung von zwei Rechtsanwaltskanzleien zu vermuten waren.
Diese Prüfung wurde mit dem Bericht der Internen Revision des BAMF vom 11. Mai 2018 abgeschlossen. Der Bericht begründet den Verdacht, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden.
Bundesminister Horst Seehofer erklärt hierzu: "Das Vertrauen in die Qualität der Asylverfahren und die Integrität des Ankunftszentrums Bremen ist massiv geschädigt worden. Um dieses wiederherzustellen, habe ich daher entschieden, dass das Ankunftszentrum in Bremen ab sofort und bis zum vollständigen Abschluss des Ermittlungsverfahrens und der laufenden Überprüfungen keine Asylentscheidungen mehr trifft.
Ich habe mich von Beginn an für die schonungslose Aufklärung eingesetzt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Prüfungen des Bundesrechnungshofes, der internen Überprüfung sämtlicher positiver Entscheidungen des Ankunftszentrum Bremen seit dem Jahr 2000 habe ich heute angeordnet, dass sämtliche Geschäftsvorgänge überprüft werden, an denen die im Verdacht stehenden Mitarbeiter beteiligt waren."
Die Bearbeitung der Asylverfahren des Ankunftszentrums Bremen wird von anderen Außenstellen des BAMF mit sofortiger Wirkung übernommen.
Das BAMF hat mit Wirkung vom 01. September 2017 ein erweitertes System zur Qualitätssicherung eingeführt, welches bereits zur Verbesserung der Qualität der Asylentscheidungen geführt hat. Der Bericht der Internen Revision weist allerdings auf Mängel bei der Beachtung des sog. Vier-Augen-Prinzips hin.
"Im Asylverfahren wird nach Recht und Gesetz entschieden. Die Qualität der Asylentscheidungen steht für mich an erster Stelle. Daher habe ich das
BAMF angewiesen, weitere qualitätssichernde Maßnahmen sofort zu ergreifen. Zukünftig werden
u.a. zusätzlich nach dem Zufallsprinzip 10 Prozent aller Asylentscheidungen des
BAMF vor der Zustellung durch die Qualitätssicherung des
BAMF überprüft. Dafür wird die Mitarbeiterzahl in der Qualitätssicherung in der
BAMF-Zentrale erheblich verstärkt. In Zukunft sollen auch regelmäßig Entscheidungen der Außenstellen überprüft werden, deren Schutzquoten vom bundesweiten Durchschnitt abweichen."
so Bundesminister Horst Seehofer.
Herr Bundesminister Seehofer wird am Dienstag, den 29. Mai 2018 gemeinsam mit der Präsidentin des BAMF Frau Cordt an der Sondersitzung des Innenausschusses teilnehmen.
Hinweis: Stand nach Überarbeitung am 10.09.2018.