Dialogreihe zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts in Unternehmen
Pressemitteilung 16.05.2018
BMI und BMWi setzen Gespräche mit Wirtschaftsverbänden und Datenschutzaufsichtsbehörden fort
Unter neuer Leitung führen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) heute ein weiteres Gespräch mit Wirtschaftsverbänden und Datenschutzaufsichtsbehörden zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes 2018. Ziel ist, vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Anpassung ihrer Datenverarbeitungen an die ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzstandards zu unterstützen.
Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erklärt hierzu: "Bis zur Geltung des neuen Datenschutzrechts am 25. Mai 2018 sind es nur noch wenige Tage. Wir wollen dazu beitragen, dass alle Beteiligten sich zu zentralen Fragen der Umsetzung kurz vor dem Stichtag austauschen und informieren können. Es sind viele Fragen weiterhin zu erörtern. Deshalb wollen wir den Dialog über den 25. Mai hinaus fortsetzen."
Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, erklärt hierzu: "Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 ein weitgehend einheitliches Level-Playing-Field im Bereich des Datenschutzes innerhalb der EU schaffen. Das ist eine große Errungenschaft. Von entscheidender Bedeutung ist, nun auch die praktische Umsetzung der Grundverordnung zum Erfolg zu führen. Hierbei wollen wir gerade kleine und mittlere Unternehmen unterstützen"
.
In der heutigen Veranstaltung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird über besonders praxisrelevante Fragestellungen insbesondere rund um die Rechte der betroffenen Personen und die teils neuen Pflichten der Verantwortlichen diskutiert.
Zum Hintergrund:
Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam. Sie bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unternehmen sind gefordert, ihre Geschäftsabläufe bis zum 25. Mai 2018 an die neue Rechtslage anzupassen.