Recht an den eigenen Daten stärken
Pressemitteilung 25.05.2018
Startschuss für Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz 2018 (BDSG2018)
Am heutigen 25. Mai 2018 wird nach zweijähriger Übergangszeit die Europäische Datenschutz-Grundverordnung wirksam. In Deutschland wird die Datenschutz-Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz 2018 ergänzt.
Die Datenschutz-Grundverordnung führt zum ganz überwiegenden Teil die Grundprinzipien und Standards des bislang bereits geltenden deutschen Datenschutzrechts fort. Neu sind vor allem mehr Rechte für den Einzelnen und gestärkte Durchsetzungsbefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Große international tätige Konzerne wie Facebook müssen künftig mit deutlich empfindlicheren Bußgeldern rechnen, wenn sie beim Datenschutz gegen EU-Recht verstoßen.
Das neue EU-Datenschutzrecht soll den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union fördern.
Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte hierzu: „Mit der Datenschutz-Grundverordnung stärken wir die Persönlichkeitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger und das notwendige Vertrauen in einer digitalen Welt. Künftig gelten EU-weit einheitliche Datenschutzstandards. Das ist gut für den digitalen europäischen Binnenmarkt, weil dadurch Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Deutschland als Exportnation wird davon profitieren.“
Darüber hinaus erläuterte Seehofer: "Die in den letzten Tagen an mich herangetragenen Sorgen der kleineren und mittelständischen Betriebe, Vereine oder auch von ehrenamtlich Engagierten nehme ich sehr ernst. Es ist deutlich geworden, dass viele von ihnen etwas mehr Zeit brauchen, um sich auf das neue Recht vorzubereiten. Ich gehe davon aus, dass die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden in den Ländern gerade in der Anfangsphase des neuen Rechts die langjährig geübte Praxis von verhältnismäßigen Sanktionen mit Augenmaß fortsetzen werden, wie es das EU-Recht ausdrücklich vorgibt. In diesem Sinne habe mich bereits an die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gewandt. Jetzt geht es erst einmal darum, die bestehende Unsicherheit der Anwenderinnen und Anwender aufzufangen und ihnen Hilfestellung zu geben, damit sie sich so schnell wie möglich datenschutzkonform im Einklang mit der Grundverordnung aufstellen können. Dazu gibt es eine Vielzahl guter Beratungsangebote von Datenschutzbeauftragten, Branchenverbänden und auch auf der Website des BMI.
Als Bundesregierung werden wir in den kommenden Monaten genau beobachten, welche Erfahrungen die Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen, Vereine, Verbände und unsere Behörden mit dem neuen Recht sammeln, um sie 2020 bei der anstehenden Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung einzubeziehen. Falls die Evaluierung ergibt, dass Rechtsänderungen erforderlich sind, werden wir nicht zögern, diese umzusetzen."