Keine Staatliche Finanzierung für NPD
Pressemitteilung 18.04.2018
Kabinett beschließt Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung
Die Bundesregierung hat heute beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Ausschluss der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt hierzu: "Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass solche Parteien nicht aus Steuergeldern subventioniert werden. Der Ausschluss einer verfassungsfeindlichen Partei von der Parteienfinanzierung kann natürlich nur ein Instrument unter mehreren sein, mit denen wir den Extremismus bekämpfen. Aber dass der Staat seine Möglichkeiten ausschöpft, um solche Parteien nicht noch zu fördern, sollte selbstverständlich sein. In diesem Sinne setzt die Bundesregierung mit ihrem heutigen Kabinettbeschluss ein deutliches Zeichen. Sie stellt sich damit zugleich an die Seite des Bundesrates, der sich ebenfalls zu diesem Schritt entschlossen hat."
Zum Hintergrund:
Nach dem im vergangenen Jahr neu geschaffenen Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes sind verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Über den Finanzierungsausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Antrag zu stellen, sind der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Der Bundesrat hatte im Februar dieses Jahres beschlossen, einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen.
Voraussetzung für den Finanzierungsausschluss ist die verfassungsfeindliche Zielsetzung und Betätigung der Partei. Anders als beim Parteiverbot ist eine "Potentialität" der Partei zur Realisierung der verfassungsfeindlichen Ziele dabei nicht erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 2017 festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, und ein Parteiverbot nur wegen fehlender Potentialität der NPD nicht ausgesprochen. An der Verfassungsfeindlichkeit der NPD hat sich nach Auffassung der Bundesregierung seitdem nichts geändert.
Trotz ihres schlechten Abschneidens bei der Bundestagswahl 2017, bei der sie nur noch 0,4% der Stimmen erreicht hat, erhält die NPD nach dem Parteiengesetz weiterhin Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Hierfür kommt es nicht nur auf die Stimmen aus der Bundestagswahl, sondern auch auf die Stimmen aus den Landtags- und Europawahlen an. So steht der NPD für das Jahr 2017 ein Betrag von rund 852.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zur Verfügung. Sie profitiert überdies von steuerlichen Begünstigungen für Parteien. Auch sind ohne einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung Parteispenden an die NPD trotz deren Verfassungsfeindlichkeit weiterhin steuerlich begünstigt.
Wünschenswert wäre es aus Sicht der Bundesregierung, wenn sich als drittes Verfassungsorgan auch der Deutsche Bundestag einem Antragsverfahren anschließen würde.