Disziplinarstatistik für das Jahr 2024 veröffentlicht

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst , Datum: 15.05.2025

Zahl der Disziplinarverfahren wie in den Vorjahren insgesamt auf einem stabilen niedrigen Niveau.

Das Bundesministerium des Innern erstellt und veröffentlicht regelmäßig eine Jahresstatistik über abgeschlossene Disziplinarverfahren der obersten Bundesbehörden mit ihren nachgeordneten Bereichen. Ein dieser Disziplinarstatistik vergleichbares Instrument der Transparenz weist weder die Privatwirtschaft auf, noch ist es bislang in den Ländern einheitlicher Standard, solche Statistiken zu veröffentlichen.

Die Disziplinarstatistik für das Jahr 2024 berücksichtigt erstmalig auch die Disziplinarverfahren, die auf der Basis der am 1. April 2024 in Kraft getretenen Reform des Bundesdisziplinargesetzes eingeleitet und in 2024 abgeschlossen wurden. Es erfolgte daher eine nach altem (bis 31. März 2024) sowie nach neuem (ab 1. April 2024) Recht getrennte Erfassung und Darstellung der von den Ressorts und ihren Geschäftsbereichsbehörden gemeldeten Disziplinarverfahren. Mit der zum 1. April 2024 in Kraft getretenen Reform wurde das langwierige Disziplinarklageverfahren abgeschafft. Nach der neuen Rechtslage ist es den Behörden des Bundes nunmehr möglich, alle Disziplinarmaßnahmen, also auch die statusrelevanten – selbst zu verhängen. Eine Bewertung der Neuregelung und der damit verbundenen Beschleunigungseffekte ist aufgrund des kurzen Erhebungszeitraums von neun Monaten noch nicht möglich.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 790 Disziplinarverfahren - 711 nach altem Recht sowie 79 nach neuem Recht - eingeleitet und abgeschlossen. Dies entspricht in etwa der Anzahl der abgeschlossenen Verfahren der Vorjahre. In etwas mehr als der Hälfte der Verfahren (409) wurde eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Die Anzahl der verhängten Disziplinarmaßnahmen bleibt somit - im Verhältnis zur Gesamtzahl der beim Bund tätigen Beamtinnen und Beamten - weiterhin auf einem stabil niedrigen Niveau. 348 Disziplinarverfahren wurden eingestellt. Davon umfasst sind Einstellungen aufgrund einer nicht erwiesenen Dienstpflichtverletzung ebenso wie Fälle, in denen gegen die Beamtin bzw. den Beamten bereits im Straf- oder Bußgeldverfahren eine Sanktion verhängt wurde.

Wie auch in den Vorjahren wurde die Geldbuße als häufigste Maßnahme (218 Fälle) verhängt. Zugleich wurde die schwerste Disziplinarmaßnahme Entfernung aus dem Dienst (Gesamtanteil von etwa 3 Prozent) vergleichsweise selten ausgesprochen. Die Statistik zeigt, dass das disziplinarrechtliche Instrumentarium in seiner gesamten Bandbreite ausgeschöpft und die zur Verfügung stehenden Disziplinarmaßnahmen auch bei schweren Dienstvergehen konsequent angewandt werden.