„Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können“

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Verfassung , Datum: 19.12.2024

Bundestag berät in zweiter und dritter Lesung über Gesetzentwürfe zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts.

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Beratung über zwei Gesetzentwürfe für einen besseren Schutz und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts beraten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte in ihrer Rede, dass „das Bundesverfassungsgericht sich in den letzten 75 Jahren als Hüter unserer Verfassung im Institutionengefüge des Grundgesetzes fest etabliert hat. Zurecht genießt das Bundesverfassungsgericht sehr großes Vertrauen in der deutschen Bevölkerung.“ Die Entscheidungen des Gerichts haben sichergestellt, dass die Grundrechte gelten und die Gewaltenteilung funktioniert.

aktuelles Zitat:

„Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können. Deshalb sichern wir die Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts besser ab.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Bundesministerin Nancy Faeser

Die beiden Gesetzentwürfe stammen aus dem breiten Spektrum der demokratischen Parteien im Bundestag. Mit dem Gesetz werden die Anzahl der Senate sowie die Zahl der Richterinnen und Richter in der Verfassung festgeschrieben. Zudem wird die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts verfassungsrechtlich abgesichert In dieser Kombination wird sichergestellt, dass eine Einflussnahme von außen auf die Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse des Gerichtes nicht möglich sind.

Zusätzlich wird die Dauer der Amtszeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich festgelegt. Das schafft Gewissheit und schützt die unabhängige Entscheidungsfindung der Mitglieder des Gerichtes.

Ministerin Faeser: „Dass wir jetzt die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker absichern können, zeigt, was möglich ist, wenn die demokratischen Kräfte gemeinsam handeln. So können diese wichtigen Änderungen des Grundgesetzes zum Schutz von Rechtsstaat und Demokratie noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden.“

Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag wurde im breiten Konsens für die beiden Gesetzentwürfe gestimmt. Nun müssen diese noch abschließend durch den Bundesrat beschlossen werden.