Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Fahndung
Meldung 20.11.2024
Bundesinnenministerin eröffnet BKA-Herbsttagung in Wiesbaden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die 69. Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden, die am 20. und 21. November als hybride Inhouse-Veranstaltung stattfindet. Unter dem Motto "Auf der Spur mit KI – wie KI die polizeiliche Welt revolutioniert“ befasst sich der zweitägige Fachkongress in diesem Jahr mit den Nutzungsmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz bei der Kriminalitätsbekämpfung. Für den Einsatz von KI warb auch Innenministerin Nancy Faeser in ihrer Rede auf der BKA-Herbsttagung.
Kriminalität wird digitaler, Behörden müssen reagieren können
KI in der Strafverfolgung einzusetzen ist nicht nur ein nice-to-have. Denn nur mit KI werden unsere Sicherheitsbehörden in einer immer komplexeren digitalisierten Welt in der Lage sein, Verbrechen erfolgreich zu bekämpfen. Für den Einsatz von KI warb Innenministerin Nancy Faeser in ihrer Rede auf der BKA-Herbsttagung.
Digitale Erpressung durch "Ransomware", die internationale Verknüpfung krimineller Netzwerke und die Verschleierung digitaler Spuren kriminellen Geldtransfers sind nur einige Bereiche der organisierten Cyberkriminalität. Während klassische Straftaten im Zehnjahresvergleich rückläufig sind, haben sich in den letzten fünf Jahren die registrierten Fälle von Cyberkriminalität verdoppelt. Im Jahr 2023 wurden mehr als 130.000 derartiger Fälle erfasst.
Bundesinnenministerin Faeser mahnte in ihrer Rede, dass Deutschland im internationalen Vergleich aufholen müsse, beispielsweise beim Thema IP-Adressenspeicherung: "Wir brauchen diese Daten. Oft sind sie der einzige Weg, den Opfern schwerster Straftaten Gerechtigkeit zu verschaffen und die Täter zu identifizieren. Schwerstkriminelle kommen straflos davon, weil wir uns – ohne Not – die Werkzeuge aus der Hand legen, mit denen wir sie dingfest machen könnten."
Die Diskussion über Rahmenbedingungen müsse beendet und die Korridore, die der Europäische Gerichtshof aufgezeigt habe, müssen genutzt werden.
Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern schaffen
Die Vorbehalte gegen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) seien nachvollziehbar, aber unbegründet. "Auch Kriminelle sammeln, nutzen und verkaufen im Netz verfügbare Daten; oft, weil im privaten Bereich leichtfertig mit den eigenen Daten umgegangen wird"
, sagte Faeser. In Deutschland sieht das Grundgesetz in Artikel 20, Absatz 3 GG vor, dass jeder Einsatz von Technik Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz sicherstellen und der staatlichen Rechenschaftspflicht genügen muss. Auf europäischer Ebene wird der Einsatz von KI durch die im August in Kraft getretene KI-Verordnung geregelt.
"Das bedeutet auch, dass wir die eingesetzten Algorithmen regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie keine Vorurteile oder Diskriminierungen produzieren"
, erläuterte die Ministerin. Ziel sei nicht, mehr Daten zu erheben, sondern die Menge der rechtmäßig erhobenen Daten im Sinne einer modernen Strafverfolgung effizient auszuwerten. "Das Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger und der Datenschutz in keinem naturgegebenen Widerspruch. Vielmehr gilt: Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für ein freies und selbstbestimmtes Leben."