Kein nationaler Alleingang

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 10.09.2024

Vertreter der Bundesregierung beraten mit Unionsfraktion und Ländern über aktuelle Migrationslage / BMI legt Modell für europarechtskonforme Zurückweisungen vor

Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben sich heute mit Vertreterinnen und Vertreter der Unionsfraktion und dem Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zu weiteren Beratungen über die aktuelle Migrationslage im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) getroffen. Im Zentrum der Beratungen stand insbesondere das vom BMI vorgelegte Modell für europarechtskonforme und effektive Zurückweisungen.

„Ich will es nochmal deutlich sagen: Zurückweisungen von Personen, die nicht zur Einreise berechtigt sind, finden bereits in großem Umfang statt“, betonte Innenministerin Nancy Faeser im Anschluss an die Gespräche mit ihren Amtskollegen Marco Buschmann und Annalena Baerbock. Durch die Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz sind seit Oktober 2023 mehr als 30.000 Personen zurückgewiesen worden. Darüber hinaus werden mit der Anordnung von weiteren Binnengrenzkontrollen ab dem 16. September an allen deutschen Landgrenzen Zurückweisungen möglich sein, wenn Personen keine gültigen oder gefälschte Dokumente vorlegen oder ohne Visum oder gültigen Aufenthaltstitel einzureisen versuchen.

Zahl der Zurückweisungen an der Grenze

Hinweis: Die statistischen Daten entsammen der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei (Stand: 5. September 2024). Geringfüge nachträgliche Anpassungen nicht möglich.
Zurückweisungen an der Grenze
JahrZurückweisungen
20158913
201620851
201712370
201812079
201913689
202019690
202113183
202225538
202335618
2024 (bis 31. Juli)26170

Die Innenministerin kündigte an, diese Zurückweisungen künftig europarechtskonform erheblich auszuweiten. Zurückgewiesen werden sollen künftig auch die Fälle, in denen andere EU-Mitgliedstaaten für das Asylverfahren zuständig sind, weil die jeweilige Person dort in die EU eingereist ist. Dazu wird es jetzt Beratungen mit den Bundesländern und den EU-Mitgliedstaaten über die praktische Umsetzung geben. Das Vorgehen entspricht dem geltenden nationalen und europäischen Recht. Es ist effektiv und bedeutet ein abgestimmtes Handeln innerhalb Deutschlands ebenso wie innerhalb der EU. Einen nationalen Alleingang Deutschlands werde es nicht geben, betonten die Vertreter der Regierungskoalition.

Innenministerin Faeser hatte gestern Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Binnengrenzen angeordnet und für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert.

Sicherheitspaket nach Terrorakt in Solingen

Nach dem islamistischen Terroranschlag in Solingen hatte die Bundesregierung bereits ein umfassendes Sicherheitspaket vorgelegt, das auch im Bereich der Migrationspolitik weitreichende Maßnahmen vorsieht.

Das Paket sieht u.a. folgende Maßnahmen vor, um irreguläre Migration zu bekämpfen:

  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf zukünftig biometrische Daten nutzen, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen.
  • Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, sollen künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Mitgliedsstaat der Rückübernahme zugestimmt hat.
  • Eine „Dublin-Task Force von Bund und Ländern“ wird dafür Sorge tragen, dass mehr Schutzsuchende, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, in den zuständigen Staat überstellt werden können.
  • Bei Reisen ins Herkunftsland, die nicht unbedingt notwendig sind, erfolgt die Aberkennung des Schutzstatus.

Die entsprechenden Gesetzesänderungen werden bereits diesen Donnerstag im Bundestag eingebracht.

 

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