"Islamisches Zentrum Hamburg e.V." (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten
Meldung Verfassung 24.07.2024
Beschlagnahmungen nach Durchsuchungen von 53 Objekten in 8 Bundesländern.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat heute das "Islamische Zentrum Hamburg e.V." (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten, da es eine extremistische Organisation des Islamismus ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Bei den Teilorganisationen handelt es sich um die "Islamische Akademie Deutschland e.V.", den "Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg e.V.", das "Zentrum der Islamischen Kultur e.V." in Frankfurt (Main), die "Islamische Vereinigung Bayern e.V." in München und das "Islamische Zentrum Berlin e.V."
Extremismusverdacht wurde erhärtet
Bereits am 16. November 2023 hatten Durchsuchungen in 55 Objekten in sieben Bundesländern stattgefunden, bei denen umfassende Beweismittel sichergestellt worden waren. Diese wurden seither ausgewertet und haben die Verdachtsmomente so erhärtet, dass heute das Verbot des IZH und seiner Teilorganisationen erfolgt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser führt aus, dass das "Islamische Zentrum Hamburg" eine islamistische, totalitäre Ideologie in Deutschland propagiere. Sie erläutert weiter, dass das "Islamische Zentrum Hamburg" und seine Teilorganisationen die Terroristen der "Hizb Allah" unterstützen und einen aggressiven Antisemitismus verbreiten.
Konkretes Handeln und Auftreten in der Öffentlichkeit ist Grundlage eines Verbots
"Dem Treiben dieser Islamisten haben wir damit ein Ende gesetzt. Das ist ein weiterer konsequenter Schritt gegen islamistischen Extremismus,"
so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. "Mir ist es dabei sehr wichtig, klar zu unterscheiden: Wir handeln nicht gegen eine Religion. Wir unterscheiden klar zwischen Islamisten, gegen die wir hart vorgehen, und den vielen Musliminnen und Muslimen, die zu unserem Land gehören und ihren Glauben leben. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt."
Das BMI spricht Verbote allein aufgrund einer fachlichen Gefahreneinschätzung aus. Religion, Konfession oder Glaubenszweige als solche spielen hierbei keine Rolle. Entscheidend sind das konkrete Handeln und Auftreten in der Öffentlichkeit. In der Vergangenheit wurden im Bereich des islamistischen Extremismus sowohl sunnitisch als auch schiitisch geprägte Vereinigungen verboten. Eine Auflistung findet sich im Anhang des jährlichen Verfassungsschutzberichts. Im Zuge des Verbots des IZH werden insgesamt vier schiitische Moscheen geschlossen. Schätzungsweise existieren in Deutschland 150 bis 200 schiitische Gemeinden.