Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete soll verlängert werden
Meldung Verfassung 13.06.2024
JI-Rat hat in Luxemburg zur Verlängerung des Schutzstatus für Ukraine-Geflüchtete und zur zügigen Umsetzung des GEAS-Migrationsabkommens beraten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat mit ihren EU-Kolleginnen und -Kollegen im Rat der Justiz- und Innenminister (JI-Rat) über die Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete und die Umsetzung des GEAS-Migrationsabkommens (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) beraten. Sie unterstützte dabei die Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete für ein weiteres Jahr. Allein Deutschland habe 1,17 Millionen Geflüchtete aufgenommen, so Faeser. "Wir werden auch weiterhin Menschenleben retten und an der Seite der Ukraine stehen"
, betonte sie. Sie wies aber auch darauf hin, dass Deutschland gemeinsam mit Tschechien und Polen ca. 50% der ukrainischen Geflüchteten EU-weit aufgenommen habe und forderte eine bessere Verteilung der Geflüchteten in der EU und finanzielle Unterstützung für die aufnehmenden Staaten.
Quelle: European Union
Umsetzung der GEAS-Reform vorantreiben
Am Vortag der JI-Ratssitzung hatte die EU-Kommission den Umsetzungsplan für das GEAS-Migrationsabkommen veröffentlicht. Bundesinnenministerin Faeser dankte EU-Kommissarin Ilva Johansson für ihr schnelles Handeln und kündigte an, diesen zügig auf deutsches Recht zu übertragen. "Es ist wichtig beim Asyl- und Migrationspakt, dass wir eine größere Solidarität in der Verteilung der Geflüchteten in Europa bekommen. Insbesondere müssen auch die Regularien für bessere Registrierung und Kontrolle da sein und die Kontrollen an den Außengrenzen müssen gut funktionieren"
, so Faeser. Die entsprechenden Staaten bräuchten für die Sicherung der Außengrenzen Unterstützung mit einer europäischen Lösung.
Weitere Themen des Rates waren die Stärkung der Krisenvorsorge, die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch.