Migration intelligent steuern
Meldung Migration 01.02.2024
Sonderbevollmächtigter der Bundesregierung für Migrationsabkommen Dr. Joachim Stamp unterstützt Bundesinnenministerin Nancy Faeser seit einem Jahr in Migrations- und Rückkehrfragen.
Um irreguläre Migration zu reduzieren und reguläre Migration zu ermöglichen, hat die Bundesregierung die Position eines Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen geschaffen. Seit Februar 2023 übt Dr. Joachim Stamp dieses im Bundesministerium des Innern und für Heimat angesiedelte Amt aus.
Aufgaben
Der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen gestaltet mit wesentlichen Herkunftsländern Vereinbarungen. Neben der Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender werden auch Aspekte wie der Ausbau wirtschaftlicher Zusammenarbeit, der Transfer von Technologie, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt und die Einrichtung von Jobbörsen berücksichtigt. Die Erarbeitung von Migrationsabkommen erfordert dabei in vielen Fällen Vertraulichkeit, denn das ist der Grundpfeiler vertrauensvoller Zusammenarbeit.
Ergebnisse des ersten Jahres
Georgien und Moldau
Bundesinnenministerin Nancy Faeser unterzeichnete im Dezember 2023 in der georgischen Hauptstadt Tiflis in Begleitung des Sonderbevollmächtigten Dr. Joachim Stamp ein gemeinsames Migrationsabkommen mit ihrem georgischen Amtskollegen. Ein vergleichbares Abkommen mit Moldau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 folgen. Beiden Ländern kommt eine hohe Bedeutung zu, denn ca. 15 Prozent der abgelehnten Asylerstanträge in Deutschland kamen 2023 aus Georgien und Moldau.
Marokko
Nach den erfolgreichen Gesprächen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im vergangenen Oktober in Marokko hat eine interministerielle Delegation unter Leitung des Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, im Januar 2024 mit Marokko eine umfassende Migrationspartnerschaft verabredet, um irreguläre Migration zu reduzieren und legale Arbeitsmigration zu stärken.
Indien
Das deutsch-indische Migrations- und Mobilitätspartnerschafts-abkommen (MMPA) ist bereits im März 2023 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um das erste umfassende Migrationsabkommen dieser Art. Ziel des MMPA ist die Zusammenarbeit im Bereich Migration aufzubauen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört die Förderung der legalen Migration wie die Verhinderung der irregulären Migration.
Weitere Abkommen im Gespräch
Der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen befindet sich zudem in Gesprächen mit Kolumbien, Usbekistan, Kirgistan und Kenia über eine vertiefte Migrationszusammenarbeit. Mit der Republik Usbekistan und der Kirgisischen Republik wurden im Mai 2023 bzw. im September 2023 Gemeinsame Absichtserklärungen zu Migration und Mobilität unterzeichnet.