Mit Sicherheit in die Zukunft
Meldung Sicherheit 20.12.2023
Bundespolizeigesetz von 1994 wird reformiert. Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes im Kabinett verabschiedet.
Die Bundespolizei ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Bundespolizistinnen und -polizisten leisten hochprofessionelle Arbeit, um Kriminalität zu bekämpfen und die Demokratie zu schützen. Die rechtliche Grundlage für das Handeln der Bundespolizei ist das Bundespolizeigesetz. Die aktuell gültige Fassung stammt überwiegend aus dem Jahr 1994 und wird damit neuen Herausforderungen in der inneren Sicherheit nicht mehr gerecht.
Mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen geschaffen, um den heutigen, aktuellen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen. Die Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes schafft unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte einfache Sicherheitsüberprüfungen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Personen in den Polizeidienst des Bundes kommen, die zuverlässig und verfassungstreu sind.
Neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr: Drohnen, DNA-Identifizierung und Aufenthaltsverbote
Die Gefahrenquellen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten vervielfältigt. Die Bundespolizei erhält deshalb neue und zusätzliche Befugnisse, um Gefahren effektiv abwehren zu können.
Zu den neuen Befugnissen zählt die erweiterte Möglichkeit, Telekommunikation zu überwachen und Verkehrs- und Nutzungsdaten zu erheben, wenn es beispielsweise um den Schutz von Leib und Leben geht. Zudem darf die Bundespolizei Mobilfunkkarten und -endgeräte zukünftig identifizieren und lokalisieren. Ein richterlicher Beschluss ist dafür jeweils die Voraussetzung. Mit diesen technischen Befugnissen können beispielsweise Schleuser, Extremisten oder deren Kontakte ausfindig gemacht werden. Die Bundespolizei kann so auch Suizidgefährdete lokalisieren, beispielsweise auf Streckenabschnitten der Bahn.
Weitere neue technische Befugnisse zur Gefahrenabwehr sorgen dafür, dass die Beamten ihre Aufgaben effektiv erfüllen können. Dafür kann die Bundespolizei künftig Drohnen zur Bild und Tonaufzeichnung einsetzen – beispielsweise zur Erstellung eines Lagebildes.
Dabei wird auch Gefahrenabwehr von unbemannten Flugsystemen (z.B. Drohnen) verbessert: Künftig können technische Mittel gegen sie eingesetzt werden. Die Mittel reichen von Netzwerfern über elektromagnetische Impulse und die Störung von Funkverbindungen bis hin zur physischen Einwirkung auf Drohnen.
Das Gesetz schafft außerdem eine Rechtsgrundlage, um DNA-Identifizierungsmuster zu speichern und DNA-Trugspuren erkennen zu können. Damit können aufwendige Ermittlungsverfahren durch falsche DNA-Spuren künftig verhindert werden. Denn es ist schneller erkennbar, ob Spurenmaterial an einem Tatort von einem Mitarbeiter der Bundespolizei stammt.
Eine weitere Neuerung bringt die Möglichkeit zeitlich befristete Aufenthaltsverbot auszusprechen. Die Bundespolizei kann damit Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten für eine begrenzte Zeit untersagen, wenn zu erwarten ist, dass sie dort Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen. So kann zum Beispiel verhindert werden, dass gewaltbereite Personen wie Fußballhooligans zu Großveranstaltungen anreisen.
Mehr Schutz und Transparenz
Künftig wird die Bild- und Tonüberwachung von Gewahrsamsräumen zulässig sein. So sollen sowohl Insassen als auch die Beschäftigten der Bundespolizei besser geschützt werden. Dies erhöht die Hemmschwelle für Übergriffe und dokumentiert gleichzeitig das Handeln der Aufsichtspersonen. Sie können so auch ihrer Kontrollpflicht besser nachkommen, etwa wenn Personen im Gewahrsam sich selbst verletzen. Die Bundesstelle zur Verhütung von Folter kommt in ihrem Jahresbericht 2016 zu dem Schluss, dass sich eine offene Videoüberwachung positiv auf den Schutz aller Beteiligten auswirkt.
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten genießen ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Um die Transparenz polizeilichen Handelns für alle Bürgerinnen und Bürger zu stärken, wird die pseudonyme Kennzeichnung der Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen der Bundespolizei eingeführt. Damit setzen wir ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages um. Die Kennzeichnung in Form einer Ziffernfolge ermöglicht eine namentliche Zuordnung – allerdings nur den hierfür befugten Stellen. Das ist wichtig, damit keine persönliche Rache oder Eingriffe in das private Leben der Polizistinnen und Polizisten möglich sind. So wird sowohl dem öffentlichen Interesse als auch dem Schutz der Beamtinnen und Beamten Rechnung getragen.
Um das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu stärken, können Personen, die lageabhängig von der Bundespolizei befragt werden, sich künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen – mit Angaben etwa zu Ort, Zeit und Grund der Überprüfung.
Die Reform beinhaltet auch Anpassungen an Vorgaben im Bereich des Datenschutzes und macht das Bundespolizeigesetz zu einem modernen Polizeigesetz auf der Höhe der Zeit. Konkret erhält etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusätzliche Aufsichtsbefugnisse für den Bereich besonders eingriffsintensiver Maßnahmen, was das EU-Recht vorgibt. Zudem werden beispielsweise Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze umgesetzt, etwa bei der Übertragung von Daten in andere Staaten.
Nächste Schritte
Nach der Länder- und Verbändebeteiligung hat das Bundeskabinett den konsolidierten Gesetzesentwurf am 20.12.2023 beschlossen. Nach der Befassung des Bundesrates folgen die Beratungen im Deutschen Bundestag.