Stärkere Kooperation gegen Angriffe auf Geldautomaten

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 20.11.2023

Zweiter Runder Tisch Geldautomatensprengung tagte im BMI.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), die Deutsche Kreditwirtschaft, der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, die Deutsche Bundesbank sowie das Bundeskriminalamt werden noch intensiver zusammen zu arbeiten, um gegen Angriffe auf Geldautomaten vorzugehen. Dazu fand am 15. November 2023 ein Runder Tisch im Bundesministerium des Innern und für Heimat statt.

Bei dem Treffen wurde der Fortschrittsbericht zur Evaluierung der Entwicklung des Kriminalitätsphänomens sowie zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen durch die Beteiligten seit Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung am 8. November 2022 vorgestellt.

Ein weiterer Anstieg der Fallzahlen der Geldautomatensprengungen ist nicht festzustellen. Diese bleiben auf hohem Niveau und entsprechen in etwa denen des Vergleichszeitraums des Jahres 2022.

Während des Austausches im BMI wurde betont, dass die präventive und repressive Arbeit der Polizeibehörden, die national und international vernetzt agieren, wirkt und die Taten eindämmt. 

Auch bei der Kreditwirtschaft wird dahingehend umstrukturiert: Ziel ist es, ein Mindestschutzniveau an Risikostandorten von Geldautomaten einzurichten. So werden die Taten schwieriger in der Umsetzung und die Präventionsmaßnahmen wirken langfristig.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Trendwende durch die zusätzlichen Präventionsmaßnahmen allerdings noch nicht erkennbar. Es bedarf daher weiterer substantieller Anstrengungen aller Beteiligten, die teils auch noch intensiviert werden müssen.

Gemeinsames Ziel ist bis zum Jahresende 2023 individuelle Sicherheitskonzepte für erkannte Risikostandorte zu überprüfen und bei veränderter Risikolage zu justieren. Diese gilt es weiter zügig umzusetzen, hinsichtlich aktueller Entwicklungen anzupassen sowie neue marktreife Techniken einzusetzen.

Bis spätestens zum 31. Dezember 2025 soll die Umsetzung des Mindestschutzniveaus an allen erkannten Risikostandorten abgeschlossen sein. Dies soll im Rahmen einer abschließenden Sitzung des „Runden Tisches Geldautomatensprengungen“ evaluiert werden und bis dahin durch einen halbjährlichen Austausch zum Umsetzungsstand auf Arbeitsebene begleitet werden.