Rechtsextremisten konsequent entwaffnen
Meldung Sicherheit 14.09.2023
Am 12. und 13. September hat ein Treffen des neu gegründeten Bund-Länder-Forums im BMI stattgefunden. Ziel sind Verbesserungen in den verwaltungspraktischen Abläufen.
Waffenrechtliche Erlaubnisse in den Händen von Rechtsextremisten sind eine Gefahr, der mit aller Entschlossenheit begegnet werden muss. Ihre Entwaffnung ist daher ein zentrales Handlungsfeld des im März 2022 von Bundesinnenministerin Faeser vorgestellten Aktionsplans gegen Rechtsextremismus.
Wie Erlaubniserteilung und -entziehung von Waffen geregelt ist
Bei dem für die Erlaubniserteilung und -entziehung maßgeblichen Gesetz, dem Waffengesetz, handelt es sich um Bundesrecht. Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie deren Entzug als Vollzugshandlungen erfolgen jedoch durch die bundesweit etwa 550 örtlichen Waffenbehörden im Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Verfassungsschutzverbund unterstützt im Rahmen der ihm durch das Waffengesetz zugewiesenen Aufgaben die örtlichen Waffenbehörden mit seinen Erkenntnissen bei der Entscheidung über die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse.
Vernetzung von Bund und Ländern
Vor diesem Hintergrund sind die Vernetzung und der enge Austausch aller beteiligten Akteure von entscheidender Bedeutung: Daher wurde im "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" die Einrichtung eines Bund-Länder-Forums zum Themenkomplex "Entwaffnung von Rechtsextremisten" angekündigt. Das Forum dient als Plattform, um alle auf Bundes- und Länderebene beteiligten Protagonisten – d.h. Vertreterinnen und Vertreter der Innenministerien/-senatsbehörden, des Verfassungsschutzverbunds sowie der Waffenbehörden – zusammenzubringen.
Einheitliche Daten und Analyse von "best practices"
Nachdem im Juli 2022 die Auftaktsitzung des Forums stattgefunden hat, tagte das Forum am 12. und 13. September im Bundesministerium des Innern und für Heimat erneut.
Gemeinsames Ziel ist es, die verwaltungspraktischen Abläufe bei der Entwaffnung von Rechtsextremisten im Zusammenspiel aller Beteiligten weiter zu verbessern und dabei auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einzubeziehen. In der Sitzung wurden unter anderem modellhafte best practices aus dem Länderkreis diskutiert und geänderte Verfahrensweisen abgestimmt, um Daten zur Entwaffnung und zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse zukünftig entlang einheitlicher Vorgaben stichtagsbezogen und mit noch besserer Validität ausweisen zu können.