Disziplinarstatistik für das Jahr 2022 veröffentlicht

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst , Datum: 03.08.2023

Zahl der Disziplinarverfahren wie in den Vorjahren insgesamt auf einem stabilen niedrigen Niveau.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat erstellt regelmäßig eine Jahresstatistik über abgeschlossene Disziplinarverfahren der obersten Bundesbehörden mit ihren nachgeordneten Bereichen. Ein dieser Disziplinarstatistik vergleichbares Instrument der Transparenz weist weder die Privatwirtschaft auf, noch ist es ist bislang in den Ländern einheitlicher Standard, solche Statistiken zu veröffentlichen.

Die im Jahr 2022 gegen Bundesbeamtinnen und -beamte verhängten Disziplinarmaßnahmen bleiben auf einem stabilen niedrigen Niveau. Die lange Verfahrensdauer insbesondere bei schweren Dienstvergehen soll durch die aktuelle Reform des Bundesdisziplinargesetzes deutlich verkürzt werden.

Im vergangenen Jahr wurden 772 Verfahren gegen Beamtinnen und Beamte des Bundes abgeschlossen. In knapp der Hälfte der Verfahren wurde eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der beim Bund tätigen Beamtinnen und Beamten entspricht dies 0,14 Prozent, so dass die Zahl der Disziplinarverfahren wie in den Vorjahren insgesamt auf einem stabilen niedrigen Niveau bleibt.

Mit einem Gesamtanteil von etwa 53 Prozent wurde die Geldbuße wie in den Vorjahren als häufigste Maßnahme verhängt. Zugleich ist bei der Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Gesamtanteil von etwa 2 Prozent) ein Rückgang bei der Verhängung der schwersten Disziplinarmaßnahme zu verzeichnen. Die Statistik zeigt, dass das disziplinarrechtliche Instrumentarium in seiner gesamten Bandbreite ausgeschöpft und die zur Verfügung stehenden Disziplinarmaßnahmen auch bei schweren Dienstvergehen konsequent angewandt werden.

Die vom BMI in jedem Jahr veröffentlichte Jahresstatistik belegt aber auch, dass Disziplinarverfahren im Durchschnitt lange dauern. Um Disziplinarverfahren zu beschleunigen und insbesondere bei schweren Dienstvergehen schneller eine wirksame Disziplinarmaßnahme verhängen zu können, soll noch im Jahr 2023 der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für eine Reform des Bundesdisziplinargesetzes durch den Deutschen Bundestag verabschiedet werden.