Grundsatzurteil zum Verfassungsschutzrecht: Abschlussbericht der Bund-Länder-AG

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 26.09.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2022 ein Grundsatzurteil zum Verfassungsschutzrecht getroffen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat das Urteil nun ausgewertet und Lösungsansätze dazu aufgezeigt.

Mit seinem Urteil vom 26. April 2022 (1 BvR 1619/17) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrere Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG-Urteil enthält grundlegende Wertungen und Vorgaben, die für das Verfassungsschutzrecht des Bundes und der Länder insgesamt von Bedeutung sind.

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat nun einen Bericht veröffentlicht, in dem eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine gemeinsame Auswertung des Urteils vorgenommen hat.

Zu den zentralen Ergebnissen gehört, dass das BVerfG-Urteil die Bedeutung der Nachrichtendienste für die Gefahren-Früherkennung und den effektiven Schutz der Menschen und ihrer Freiheit im Rahmen der nationalen Sicherheitsarchitektur bestätigt. Für die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung müssen aber klarere gesetzliche Regelungen getroffen und diese breiter verfahrensrechtlich abgesichert werden. Zu den auslegungsbedürftigen Vorgaben des Gerichts zur Übermittlung nachrichtendienstlicher Information zeigt der Bericht Lösungsansätze auf (zu finden auf Seite 5-8).

Hier geht es zum vollständigen Bericht. Die Anlagen zum Bericht stehen unter www.imk2022.bayern.de zur Verfügung.