Interessenbekundungsverfahren für das Aufnahmeprogramm "Neustart im Team" - NesT

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 02.05.2022

Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens

Zielsetzung

Die für das staatlich-gesellschaftliche Aufnahmeprogramm "Neustart im Team" (NesT) verantwortlichen staatlichen Stellen, das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (Steuerungsgruppe) beabsichtigen, das seit 2019 pilotierte Programm zu verstetigen. Das Programm NesT ermöglicht die zusätzliche Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Wege des Resettlements nach § 23 Abs. 4 AufenthG. Für Informationen über das derzeit pilotierte Programm wird auf die Themenseite des BMI und auf die Programmwebseite verwiesen. 

Die über NesT einreisenden Schutzsuchenden werden in Deutschland von zivilgesellschaftlichen Mentorinnen und Mentoren betreut, die sich ideell und finanziell einbringen. Die Anwerbung, Information, Schulung und Betreuung der Mentoring-Gruppen ist Aufgabe der so genannten Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle (ZKS). Der zukünftige Betrieb der ZKS soll im Wege einer Zuwendung (Projektförderung) erfolgen. Die Zuwendung wird, unter Vorbehalt der Zurverfügungstellung erforderlicher Haushaltsmittel, auf Basis der unter Nr. 2 beschriebenen Anforderungen ab dem 1.1.2023 für drei Jahre bewilligt.

Um für alle interessierten zivilgesellschaftlichen Organisationen einen offenen, transparenten und gleichberechtigten Zugang zu einer Programmbeteiligung zu gewährleisten, wird auf Basis dieses Aufrufs ein Interessenbekundungsverfahren zum zukünftigen Betrieb der ZKS durchgeführt. Berücksichtigt werden fristgerecht zugegangene Interessenbekundungen, sofern die formellen und inhaltlichen Vorgaben des Aufrufs erfüllt sind. Es wird ein mehrstufiges Verfahren durchgeführt. In einer ersten Verfahrensstufe reichen interessierte Organisationen eine Interessenbekundung ein. Diese eingereichten Interessenbekundungen werden durch die Steuerungsgruppe des Programms NesT anhand der Projektkonzeption nach Nr. 3 und im unter Nr. 6 beschriebenen Verfahren bewertet. Auf Basis der Bewertungen wird eine Rangliste der fachlich-inhaltlich fördermöglichen Interessenbekundungen erstellt und ein Träger bzw. ein Trägerkonsortium ausgewählt. Der ausgewählte Träger bzw. das ausgewählte Trägerkonsortium wird dann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in schriftlicher Form zu stellen (zuwendungsrechtliches Antragsverfahren). Abschließend erfolgt die Prüfung und Bewilligung durch das BAMF (Zuwendungsgeber) nach Zustimmung der Steuerungsgruppe NesT.

Planungen für NesT und Anforderungen an die ZKS

Im Programm „Neustart im Team“ ist die ZKS das Bindeglied zwischen den programmverantwortlichen Stellen auf staatlicher Seite und den zivilgesellschaftlichen Mentorinnen und Mentoren, welche die über NesT einreisenden Flüchtlinge betreuen. 

Für den geförderten Projektzeitraum sind jährlich ansteigende Einreisezahlen von bis zu 200 Flüchtlingen im ersten Förderjahr und bis zu 260 Flüchtlingen im dritten Förderjahr vorgesehen. Ein großer Teil der Flüchtlinge reist im Familienverband ein; die Mentoring-Gruppen betreuen daher überwiegend Familien. Um die Einreisezahlen zu erreichen, soll die ZKS jährlich 50 bis 60 Mentoring-Gruppen für die Betreuung der Flüchtlinge anwerben. Die ZKS informiert interessierte Personen über das Programm NesT, sie schult die Mentoring-Gruppen, unterstützt sie beim Antragsverfahren und begleitet die Mentorinnen und Mentoren nach der Einreise und fungiert als Ansprechstelle für die aufgenommenen Flüchtlinge bei Problemen mit der Mentoring-Gruppe (Ombudsstelle). Die ZKS fungiert als Mittler zwischen den programmverantwortlichen staatlichen Stellen, den am Programm beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Mentorinnen und Mentoren und den in Deutschland aufgenommenen Flüchtlingen und unterstützt damit die Ziele NesT: die in Migrationsprozessen beteiligten Akteuren zu vernetzen und die Integrationsvoraussetzungen für die Flüchtlinge in Deutschland zu erleichtern.

Zum Aufgabenportfolio der ZKS gehören:

  • Deutschlandweite Information über das Programm NesT und Anwerbung von potentiellen Mentorinnen und Mentoren;
  • Beantwortung von Fragen der Mentorinnen und Mentoren, Ansprechstelle bei Problemen, Begleitung des Antragsverfahrens und Vorprüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit;
  • Ansprechstelle für betreute Flüchtlinge im Falle von Problemen mit Mentorinnen und Mentoren (Ombudsstelle);
  • Schulung der Mentoring-Gruppen vor der Antragstellung (verpflichtende Basisschulungen zu den Voraussetzungen des Mentorings im NesT-Programm) und während des Mentorings (freiwillige Aufbauschulungen u. a. zu Themen wie Resettlement-Schutzbedarf, Interkulturelle Kommunikation, Konfliktlösung);
  • Aktive Kommunikation und Zusammenarbeit mit interessierten Kommunen und programmunterstützenden Organisationen;
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit für NesT, Betrieb und Aktualisierung der Programmwebseite www.neustartimteam.de;
  • Regelmäßige Zusammenarbeit mit den programmverantwortlichen staatlichen Stellen (Steuerungsgruppe NesT); Information über einen monatlichen Jour Fixe sowie anlassbezogene Tätigkeitsberichte;
  • Information der Projektgruppe NesT bestehend aus unterstützenden Stiftungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen (i.d.R. vierteljährlich).

Für das Erreichen der Zielvorgaben für den Programmzeitraum ist insbesondere die Erhöhung des Bekanntheitsgrads des Programms NesT und eine kontinuierliche Gewinnung von Mentoring-Gruppen von entscheidender Bedeutung. Um den prognostiziert steigenden Einreisezahlen über NesT gerecht zu werden, muss die ZKS im Programmzeitraum die Anwerbung von Mentorinnen und Mentoren diversifizieren und regional erweitern. Dazu gehört es auch, Mentorinnen und Mentoren bei der Erschließung von Finanzierungsquellen zu unterstützen, z. B. durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen, oder den Zugang zu gefördertem Wohnraum zu unterstützen, u. a. durch eine enge Zusammenarbeit mit Kommunen und Wohnungsinhabenden. Gerade für diese Aufgabengebiete erwarten die programmverantwortlichen Stellen innovative Strategien und Lösungsansätze.

Projektkonzeption und weitere Antragsunterlagen

Interessierte Organisationen sollten ihr Interesse in der ersten Bewerbungsphase mit einer Projektkonzeption bekunden, die folgende Punkte berücksichtigt:

  • Inhaltliche Ausgestaltung der ZKS und Konzeption für die Gewinnung und Betreuung von Mentoring-Gruppen. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen aufgegriffen werden:
    • Wie will die ZKS die Anwerbung von 50 bis 60 Mentoring-Gruppen jährlich erreichen?
    • Wie möchte die ZKS eine weitere geografische Verteilung von Mentoring-Gruppen im Bundesgebiet fördern?
    • Wie kann die ZKS eine Diversifizierung von Mentoring-Gruppen unterstützen bzw. neue gesellschaftliche Gruppen (z. B. Studierende, Unternehmen, (Sport-)Vereine) für ein Mentoring gewinnen?
  • Aussagen zum Schulungskonzept für die ZKS sowie Themen für mögliche Schulungen für die Vorbereitung von Mentoring-Gruppen. Es sollte das Thema Fundraising berücksichtigt werden.
  • Beschreibung eines Kommunikationskonzepts und einer Werbeoffensive für die ZKS (Webseite, Social Media, Werbematerial, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen). Dies sollte auch Strategien enthalten, wie Kommunen und private Wohnungsinhabende für die Unterstützung von NesT gewonnen werden können.
  • Aussagen, wie die ZKS die Mentorinnen und Mentoren bei der Wohnungssuche und der Einwerbung von Finanzmitteln unterstützen kann.
  • Eine Beschreibung der angestrebten Organisationsstruktur der ZKS (z. B. in Form eines Organigramms) und der Zusammenarbeit zwischen ZKS und Steuerungsgruppe.
  • Die Nutzung innovativer Methoden und Formate zur Gewinnung von Mentoring-Gruppen sowie zum Betrieb der ZKS sind gewünscht.

Als Anlagen zur Projektkonzeption sind zudem einzureichen:

  • Ein Finanzplan für den geplanten Förderzeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 mit einer Kalkulation, aus der die Ausgaben, für die eine Zuwendung beantragt werden soll, sowie möglicherweise weitere Finanzierungsanteile bspw. aus Drittmitteln, ersichtlich werden.
  • Ein Personalplan mit den veranschlagten Stellenanteilen und Angaben zu den Qualifikationen des einzusetzenden Personals (hierbei ist das Besserstellungsverbot zu beachten).
  • Angaben zum Projektträger (Name, Adressen und Rechtsform mit Ansprechpartnerinnen und -partnern) sowie eine kurze Darstellung der für das Projekt relevanten Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlichen Projektträgerin bzw. des -trägers.

Eine Bewerbung von mehreren Institutionen im Rahmen einer Kooperation wird für sinnvoll erachtet und daher begrüßt. In diesen Fällen muss aufgezeigt werden, mit welchen Kooperationspartnern bei der Durchführung des Programms zusammengearbeitet wird, in welcher Struktur die Kooperation realisiert werden soll und inwieweit die Bereitschaft zur Kooperation im Rahmen von NesT bereits mit möglichen Kooperationspartnern abgeklärt wurde. Dabei ist auch auszuführen, wie die Kommunikation mit den programmverantwortlichen Stellen auf staatlicher Seite einheitlich erfolgen kann. Ein/e Hauptansprechpartner/in ist zu benennen.

Entsprechend der finanziellen Möglichkeiten wird das Einbringen von Eigenmittel bzw. die Einwerbung von Drittmittel begrüßt. Dies ist aber keine Fördervoraussetzung und nicht Bestandteil der Bewertungsmatrix unter Nr. 6. Die Steuerungsgruppe berücksichtigt zudem die individuelle Finanzlage insbesondere kleinerer Organisationen.

Soweit möglich, sollen messbare Indikatoren benannt werden, um Aussagen über den Erfolg und die Zielerreichung der Arbeit der ZKS treffen zu können.

Projektlaufzeit; Zuwendung

Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 700.000 Euro. Dies steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung erforderlicher Haushaltsmittel. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben. Die Zuwendung kann gemäß VV Nr. 12 zu § 44 BHO teilweise an Dritte (Weiterleitungsempfänger) weitergeleitet werden. Der Zuwendungsempfänger ist für die zweckentsprechende Verwendung der von ihm weitergeleiteten Mittel durch den/die Weiterleitungsempfänger verantwortlich.

Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber

Bewerben können sich zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Deutschland. Gemeinsame Bewerbungen von projektbezogenen Kooperationsbündnissen sind möglich und werden begrüßt. Angeregt wird auch die Gründung einer eigenständigen Organisation bspw. eines Vereins zur Projektumsetzung. Bei gemeinsamen Bewerbungen ist bei der beabsichtigten Zuwendungsempfängerin bzw. dem beabsichtigten Zuwendungsempfänger eine verantwortliche Person zu benennen, die die Verantwortung für die Steuerung der Durchführung des Programms übernimmt und die Fördermittel ggf. anteilig an die Kooperationspartnerinnen und ‑partner weiterreicht.

Verfahren

Vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen.

Interessenbekundung und Vorlage von Projektkonzeptionen

Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Interessenbekundungen unter Beifügung der Projektkonzeption bis zum 15.06.2022, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist) an NesT@bamf.bund.de zu richten.

Die Interessenbekundung erfolgt ausschließlich elektronisch. Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingegangen sind. Individuelle Fristverlängerungen oder das Nachreichen von Unterlagen sind grundsätzlich nicht möglich. Ein zusätzliches postalisches Einreichen ist nicht notwendig bzw. vorgesehen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Interessenbekundungen schriftlich (per Email) zurückgezogen werden.

Die Interessenbekundung muss mindestens folgende Dokumente enthalten

  • Projektkonzeption
  • Anlagen
    • Finanzplan für den geplanten Förderzeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025;
    • Personalplan mit den veranschlagten Stellenanteilen;
    • Angaben zum Projektträger (Name, Adressen und Rechtsform mit Ansprechpartnerinnen und -partnern) sowie eine kurze Darstellung der für das Projekt relevanten Erfahrungen und Fachkenntnisse.

Für die genauen Anforderungen wird auf Punkt Nr. 3 verwiesen. Die Projektkonzeption muss alle unter Nr. 3 genannten Aspekte beinhalten und sollte einen Umfang zwischen 8 und 12 DIN-A-4-Seiten (1,5 zeilig) haben. Darüber hinaus sind der Konzeption die zuvor genannten Anlagen (Finanzierungs- und Personalplan, Angaben zum Projektträger) beizufügen.

Bewertung der Projektkonzeptionen

In der nächsten Verfahrensstufe werden die eingegangenen Interessenbekundungen bewertet und es wird eine Rangliste erstellt.

Für die Bewertung der formal angemessenen Interessenbekundungen werden die nachfolgend aufgeführten Kriterien und Gewichtungen herangezogen:

WertungskriterienGewichtung
Überzeugende Ansätze für die Aufgabenerfüllung gemäß Anforderungen nach Nr. 235 %
Innovative Ansätze für die Gewinnung von Mentorinnen und Mentoren (regional verteilt, diversifiziert)15 %
Fachkenntnisse und/oder programmrelevante Erfahrungen25 %
Personaleinsatz und - qualifikation15 %
Angebotspreis (auf Basis des Nettopreises)10 %

Die Steuerungsgruppe behält sich vor, für Klärung von Fragen zur Bewertung, teilnehmende Organisationen zur detaillierten Darstellung der Projektkonzeptionen zu einem zusätzlichen Präsenztermin einzuladen.

Der Auftraggeber teilt innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Frist für das Interessenbekundungsverfahren den Teilnehmenden seine Bewertung mit. Die ausgewählte Trägerorganisation bzw. das ausgewählte Trägerkonsortium ist allen Beteiligten am Verfahren zu benennen.

Vorlage förmlicher Förderanträge

Die ausgewählte Trägerorganisation bzw. das ausgewählte Trägerkonsortium für die ZKS wird aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag auf Grundlage der eingereichten Interessenbekundung beim BAMF zu stellen, über den nach abschließender Prüfung möglichst im 3. Quartal 2022 entschieden wird. Das Programm soll zum 01.01.2023 starten. Die haushaltsrechtliche Abwicklung und Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch das BAMF. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht im weiteren Verlauf des Auswahl- und Entscheidungsverfahrens abweichende Bestimmungen getroffen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung.

Sonstiges

  • Kosten, die durch das Verfahren der Interessenbekundung entstehen, können nicht gefördert bzw. erstattet werden.
  • Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen.
  • Aus der Einreichung einer Interessenbekundung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Für inhaltliche Fragen wird auf die Angaben in der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen. Sollten weitere Fragen auftreten, können Sie sich bis zum 24.05.2022 schriftlich an das BAMF unter NesT@bamf.bund.de wenden. Sollten Fragen eingehen, werden diese schriftlich beantwortet und die entsprechenden Antworten allen teilnehmenden Organisationen ab dem 31.05.2022 auf dieser Seite zugänglich gemacht. 

FAQs zum Interessenbekundungsverfahren

1. Frage:

In Ihrem Aufruf für das Interessenbekundungsverfahren, sprechen Sie von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die antragsberechtigt sind. Können Sie diesen Begriff erläutern? Wer ist konkret damit gemeint?
Antwort:
Unter dem Begriff "zivilgesellschaftliche Organisationen" sind insbesondere Organisationsformen wie Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften und Genossenschaften, aber auch Kirchengemeinden gemeint.
Vereine und rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts sollten als gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienend anerkannt und von Ertrags- und Vermögensteuern befreit sein. Der Aufruf soll alle Aktivitäten umfassen, die nicht profitorientiert und abhängig von politischen Interessen sind, um sich an der Gestaltung der Zivilgesellschaft beteiligen zu können.

2. Frage:

Reicht es in einem Konsortium aus, wenn die federführende Organisation ihre Unterschrift unter das Interessenbekundungsverfahren setzt? Falls nicht, sind auch digitale Unterschriften möglich?
Antwort:
Bei einer Interessenbekundung eines Konsortiums ist die Unterschrift aller beteiligten Organisationen in Form einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur erforderlich.

3. Frage:

Falls ein projektbezogenes Kooperationsbündnis das Interesse für den Betrieb der ZKS bekundet, müssen dann alle Partner zivilgesellschaftliche Organisationen sein?
Antwort:
Die hauptverantwortliche Organisation des Kooperationsbündnisses (Zuwendungsempfänger) muss eine zivilgesellschaftliche Organisation sein. Im Rahmen eines Kooperationsbündnisses kann diese zivilgesellschaftliche Organisation mit anderen Organisationen zusammenarbeiten, die nicht zwangsläufig zivilgesellschaftlicher Natur sind (s. Definition in Antwort 1).